Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr

    Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr

    Hinweise für Bad Honnef

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Honnef

    Befahren der Insel Grafenwerth

    Das Befahren der für den öffentlichen Verkehr gesperrten Rheininsel Grafenwerth ist ausschließlich mit einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zulässig. Der Antrag ist mindestens zwei Wochen im Voraus zu stellen und wird nur unter Vorliegen eines wichtigen Grundes genehmigt.

    Befahren der Fußgängerzone außerhalb der vorgesehenen Lieferzeiten

    Das Befahren der Innenstadt ist regulär nur zu den folgenden Lieferzeiten 07:00 bis 12:00 Uhr zulässig. Sollten Sie außerhalb dieses Zeitfensters die Fußgängerzone befahren müssen, so bedarf es hierzu ebenfalls einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 StVO. Auch hier ist der Antrag ebenfalls mindestens zwei Wochen im Voraus zu stellen und wird nur unter Vorliegen eines wichtigen Grundes genehmigt.

    Gurt - oder Helmbefreiung

    Wer aus gesundheitlichen Gründen keinen Sicherheitsgurt anlegen oder keinen Schutzhelm tragen kann, benötigt dafür eine Befreiung. Gurtbefreiungen sind nur möglich, wenn medizinische Gründe vorliegen und ein Arzt die Gurtbefreiung befürwortet oder wenn die Körpergröße weniger als 1,50 Meter beträgt. Für die Beantragung einer Gurtbefreiung oder einer Helmbefreiung wird eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Befreiung benötigt.

     

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 19.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 19.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Honnef

    Personalausweis oder Reisepass (in Kopie)

    Antragsformular und die Angabe des wichtigen Grundes.

    Ggf. ärztliche Bescheinigung, dass aus medizinischen Gründen eine Befreiung von der Gurt- oder Helmpflicht  erforderlich ist 

    Formulare

    Hinweise für Bad Honnef

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Bad Honnef

    Gebühren für die Ausnahme von Verkehrszeichen gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO je Fahrzeug:

    • für einen Tag: 25,00€
    • bis zu einer Woche: 75,00€
    • bis zu einem Monat: 120,00€
    • bis zu 6 Monaten: 180,00€

    Für jedes weitere Fahrzeug fallen zusätzlich 50% der vorstehenden Grundgebühr an.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de