Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr

    Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr

    Hinweise für Aachen

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    Kontakt

    Ausnahmegenehmigungen@mail.aachen.de 

     

    Ausnahmegenehmigungen nach §46 StVO

    In bestimmten Einzelfällen können auf Antrag Ausnahmegenehmigungen von Verboten oder Beschränkungen, die durch Verkehrszeichen für den fließenden und den ruhenden Verkehr erlassen sind, erteilt werden, wenn ein besonders dringender Fall vorliegt. Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung. Die Entscheidung obliegt von der Straßenverkehrsbehörde und wird im Einzelfall geprüft.

     

    Wie stelle ich einen Antrag?

    Für die Antragstellung können Sie Antragsformular (siehe Download) nutzen oder einen formlosen Antrag (per Email) zusenden. Bitte begründen Sie Ihren Antrag möglichst ausführlich, damit das Anliegen geprüft werden kann. Das KFZ-Kennzeichen des Fahrzeugs ist zwingend anzugeben.

     

    Was muss ich noch wissen?

    Die Ausnahmegenehmigung ist von außen gut lesbar an der Windschutzscheibe auszulegen.
    Die Genehmigung kann ggf. mit Auflagen versehen werden, die zu beachten sind.
    Bei erkennbarem Missbrauch wird die Genehmigung ersatzlos entzogen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5477b8bd39212a1aafb04f39e8220cab

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    Version

    Technisch geändert am 16.05.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Straßenverkehr und Sondernutzungen (Aachen-Mitte)

    Adresse

    Hausanschrift

    Lagerhausstraße 20

    52064 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Aachen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Aachen

    Die Gebühr für eine Ausnahmegenehmigung liegt bei 20,00 € für den ersten Tag pro KFZ-Kennzeichen, bei 30,00 € für zwei Tage pro KFZ-Kennzeichen.

    Gebühren für weitere Zeiträume werden auf Anfrage gerne mitgeteilt. 

     

    Ausnahmegenehmigung im Rahmen der übergangsweisen Nutzung eines Leihfahrzeug
    bei vorhandenen Anwohnerparkausweis

    Sollten Sie über einen gültigen Anwohnerparkausweis verfügen und im Falle einer Fahrzeugreparatur
    zeitweise einen Leihwagen bekommen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung,
    um in der Bewohnerparkzone ohne Bedienung des Ticketautomats/im eingeschränkten Haltverbot parken zu dürfen.

     

    Wie stelle ich den Antrag?

    Für die Antragstellung nutzen Sie bitte das Antragsformular (siehe Download).
    In der Regel besteht eine gewisse Dringlichkeit, die im Original benötigte Ausnahmegenehmigung zu bekommen. Daher empfiehlt sich eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme mit der Sachbearbeitung.

     

    Kosten

    Die Gebühr für eine Ausnahmegenehmigung im Rahmen der übergangsweisen Nutzung eines Leihwagens beträgt 15,00 € für den Zeitraum der Nutzung. Bei Verlängerung der Ausnahmegenehmigung wird die Gebühr ein weiteres Mal fällig. 

     

     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Aachen

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de