Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr

    Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr

    Hinweise für Viersen

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Ausnahmegenehmigungen zum Befahren von (Wirtschafts-) Wegen, die durch Verkehrszeichen für bestimmte Fahrzeuge gesperrt sind, dürfen nur in dringenden Fällen erteilt werden und setzen sachlich vertretbare Gründe voraus.

    Zur Prüfung, ob eine Genehmigung erteilt werden kann, wird ein formloser Antrag mit Begründung und Angaben zum Fahrzeug und dessen Kennzeichen sowie zur voraussichtlichen Dauer benötigt. Diese Gründe sind im Antrag entsprechend darzulegen und wenn möglich nachzuweisen.

    Im Antrag ist weiter die beantragte Dauer der Ausnahmegenehmigung anzugeben sowie das Kennzeichen des Fahrzeugs, da die Ausnahmegenehmigung fahrzeuggebunden ist.

    Bei Wegen, die nicht unter die Straßenverkehrsordnung (StVO) fallen, ist zusätzlich ein Antrag nach Landesforstgesetz (LFoG) zu stellen. Auch das Einverständnis der jeweiligen Waldbesitzer bzw. Eigentümer ist einzuholen.

    Gültigkeitsdauer

    Wird keine kürzere Geltungsdauer beantragt, wird die Ausnahmegenehmigung in der Regel für die Dauer von einem Jahr ausgestellt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c9550132bc0c81d8d782a2afb6a96941

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32/2 Verkehrssicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Viersen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Viersen

    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Je nach Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung werden Gebühren zwischen 20,00 € und 105,00 € erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Viersen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Viersen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de