Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes Unterbreitung

    Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes Unterbreitung

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Beschreibung

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    SGB VIII § 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

    (1) Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden.

    (2) Die Maßnahmen sollen

    1. junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen,
    2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.

     

    Sie können sich bei Fragen rund um den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz, wie zum Beispiel:

    • Jugendschutz in der Öffentlichkeit (Veranstaltungen, Glücksspiel, Alkohol und Tabak)
    • Jugendmedienschutz
    • Arbeitsschutz
    • Prävention

    an Frau Wiebusch wenden.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    II.3-51.3 Kinderbetreuung und Jugendförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de