Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes Unterbreitung
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Beschreibung
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
SGB VIII § 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
(1) Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden.
(2) Die Maßnahmen sollen
- junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen,
- Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.
Sie können sich bei Fragen rund um den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz, wie zum Beispiel:
- Jugendschutz in der Öffentlichkeit (Veranstaltungen, Glücksspiel, Alkohol und Tabak)
- Jugendmedienschutz
- Arbeitsschutz
- Prävention
an Frau Wiebusch wenden.
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Ansprechpartner
II.3-51.3 Kinderbetreuung und Jugendförderung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 05242 963-599
E-Mail: kinderbetreuung@rh-wd.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen