Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes Unterbreitung

    Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes

    Hinweise für Wesel

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Als Person, die in ihrem beruflichen Alltag oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, haben Sie die Möglichkeit, sich kostenfrei und anonym (d.h. ohne Personen bezogene Daten des betroffenen Kindes angeben zu müssen) durch eine insoweit erfahrene Fachkraft des Kreisjugendamtes Wesel beraten zu lassen, wenn Sie sich um das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen ernsthafte Sorgen machen. 

    Anspruch auf Beratung haben

    Berufsgeheimnisträger, die in besonderem Maße dazu aufgefordert sind, bei Hinweisen auf eine Kindeswohlgefährdung tätig zu werden.

    Gem. § 4 KKG Absatz 1 handelt es sich dabei um folgende Berufsgruppen:

    • Ärztinnen oder Ärzte, Zahnärztinnen oder Zahnärzte, Hebammen, Entbindungspfleger, sowie Angehörige eines anderen Heilberufes
    • Berufspsychologinnen oder -psychologen
    • Ehe-, Familien-, Erziehungs- oder Jugendberaterinnen oder -berater
    • Beraterinnen und Berater in Suchtberatungsstelle
    • Mitglieder oder Beauftragte nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz
    • Staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen und -arbeiter oder Sozialpädagoginnen und -pädagogen 
    • Lehrerinnen oder Lehrer

    Aber auch Erzieherinnen und Erzieher, Tagespflegepersonen, Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter, Trainerinnen und Trainer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Musik- und Ballettschulen etc. haben gem. § 8 b SGB VIII das Recht auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt.

    Ziel der Beratung

    Da die Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung häufig nicht eindeutig sind, erhalten Sie in der Beratung Unterstützung bei der Einschätzung der Gefährdung sowie bei der Erarbeitung einer angemessenen und lösungsorientierten Handlungsstrategie.

    Die Beratung kann einmalig oder als prozesshafte Begleitung erfolgen. Außerdem sind Einzel- sowie Teamberatungen und darüber hinaus ebenso interdisziplinäre Beratungen möglich.

    Grenzen der Beratung

    Bitte beachten Sie, dass gewichtige Anhaltspunkte für die akute Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen im Rahmen des § 8a SGB VIII Abs. 1 - Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung - direkt an den zuständigen Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes zu melden sind.
     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_daeae9b225c46e7de45b2f134259a627

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachbearbeitung

    Version

    Technisch geändert am 15.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wesel

    Formulare

    Hinweise für Wesel

    Voraussetzungen

    Hinweise für Wesel

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wesel

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Wesel

    Fristen

    Hinweise für Wesel

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wesel

    Kosten

    Hinweise für Wesel

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wesel

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wesel

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Wesel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de