Wildschäden
Hinweise für Espelkamp
Beschreibung
Hinweise für Espelkamp
Ein Wildschaden ist nur dann zu ersetzen, wenn er durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasane verursacht wird. Wildschäden sind alle Schäden, die Schadwild durch seine natürliche Lebensweise, Nahrungsaufnahme, Bewegung oder sonstige Gewohnheit an einem Grundstück, seinen Bestandteilen und Erzeugnissen anrichtet.
Für Schäden an Grundstücken, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, besteht kein Anspruch auf Ersatz des Wildschadens (sog. befriedete Bezirke, z.B. Hausgärten, Friedhöfe, Kleingartenanlagen). Ein Jagdschaden entsteht bei der Ausübung der Jagd.
Nach dem Bundesjagdgesetz muss für Wildschäden die Jagdgenossenschaft zahlen. In solchen Genossenschaften sind alle Grundstückseigentümer einer Gemeinde zusammengeschlossen, die zu einem Jagdbezirk gehören.
Wühlen Wildschweine hingegen die Gärten von Privatleuten um oder plündert Rehwild den Gemüsegarten, müssen weder Jäger noch die Jagdgenossenschaft für den Schaden aufkommen.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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