Wildschäden
Hinweise für Wassenberg
Beschreibung
Hinweise für Wassenberg
Beim Auftreten eines Wildschadens muss bei landwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb von 2 Woche nach Kenntnisnahme eine Wildschadensanzeige beim Ordnungsamt vorgenommen werden. Bei forstwirtschaftlich genutzten Flächen genügt es, wenn zweimal im Jahr jeweils zum 01. Mai und 01. Oktober die Meldung erfolgt. Wenn zwischen dem Eigentümer (Geschädigten) und dem Ersatzpflichtigen keine gütliche Einigung über die Wildschadensregulierung getroffen werden kann, wird durch das Ordnungsamt der Stadt Wassenberg ein Vorverfahren nach dem Landesjagdgesetz durchgeführt. Ohne die fristgerechte Anzeige des Wildschadens ist es nicht möglich, ein Vorverfahren nach dem Landesjagdgesetz durchzuführen.
Die Durchführung des Vorverfahrens obliegt dem Ordnungsamt der Stadt Wassenberg mit dem Ziel, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Ein Wildschadensschätzer kann auf Antrag des Geschädigten, des Ersatzpflichtigen oder von Amts wegen bereits beim ersten Ortstermin beauftragt werden. Für den Fall, dass das Ziel einer gütlichen Einigung im Vorverfahren auch unter Beteiligung eines Wildschadensschätzers nicht erreicht werden kann, erhalten der Geschädigte und der Ersatzpflichtige einen Bescheid über das Scheitern des Vorverfahrens. Der Geschädigte kann dann innerhalb von 2 Wochen seit der Zustellung des Bescheides Klage beim Amtsgericht erheben. Bevor der ordentliche Rechtsweg in Wildschadenssachen beschritten werden kann, ist ein Vorverfahren nach dem Landesjagdgesetz zwingend vorgeschrieben. Des Weiteren muss das Vorverfahren erfolglos verlaufen sein (keine gütliche Einigung).
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wassenberg
Die Anzeige eines Wildschadens muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Für die Anmeldung eines Wildschadens sind die in der Anlage aufgeführten Formulare auszufüllen. Hierbei müssen mindestens die nachfolgend aufgeführten Angaben gemacht werden.
- Name, Vorname, Anschrift des Geschädigten
- Name, Vorname, Anschrift des Ersatzpflichtigen
- Angaben zum Grundstück: Gemarkung/ Flur/ Flurstück/ Größe/ Bestellung
- Angaben zum Schaden: Schadenseintritt/ Datum der Kenntnisnahme/ Schadenshöhe (geschätzt)
Formulare
Hinweise für Wassenberg
Voraussetzungen
Hinweise für Wassenberg
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wassenberg
Bundesjagdgesetz (BJG)
Landesjagdgesetz (LJG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Wassenberg
Fristen
Hinweise für Wassenberg
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Wassenberg
Kosten
Hinweise für Wassenberg
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Wassenberg
Weitere Informationen
Hinweise für Wassenberg
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen