Reisegewerbe Bewilligung

    Reisegewerbe Bewilligung

    Beschreibung

    Hinweise für Geseke

    Haben Sie Fragen zu diesem Aufgabenbereich? Gerne erteilen wir Ihnen die gewünschten Auskünfte. Bitte wenden Sie sich an die hier genannten Ansprechpersonen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3b68e0228f737e9942ad481edf622d4d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 11

    59590 Geseke

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Geseke

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Abtei 1

    59590 Geseke

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02942/500-28

    Fax: 02942/500-88

    E-Mail: ordnungsverwaltung@geseke.de

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Geseke

    Folgende Unterlagen sind erforderlich:

    • ein Antrag, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
    • ein polizeiliches Führungszeugnis (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
    • ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • ein Lichtbild

    des weiteren bei Handel mit Lebensmitteln:

    • eine amtsärztliche Bescheinigung über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (nicht älter als 3 Monate; zu erhalten beim Gesundheitsamt)

    Für Ausländer gelten verschiedene ausländerrechtliche Bestimmungen, die mit dem zuständigen Ausländeramt abzustimmen sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Geseke

    Gewerbeordnung

    Kosten

    Hinweise für Geseke

    Der landesgesetzliche Gebührenrahmen sieht eine Verwaltungsgebühr zwischen 50,00 € und 500,00 € vor.

    Die Festsetzung der letztendlich zu zahlenden Gebühr bemisst sich demnach nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Art und des Umfangs des beabsichtigten Reisegewerbes innerhalb dieses Gebührenrahmens.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de