Reisegewerbe Bewilligung
Beschreibung
Hinweise für Espelkamp
Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist. Unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.
Der Angestellte im Reisegewerbe benötigt eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Inhabers, wenn er unmittelbaren Kundenkontakt hat.
Der Inhaber einer Reisegewerbekarte sowie der Angestellte im Reisegewerbe ist verpflichtet, sie während der Ausübung des Gewerbebetriebes bei sich zu führen, auf Verlangen den zuständigen Behörden und Beamten vorzuzeigen und seine Tätigkeit auf Verlangen bis zur Herbeischaffung der Reisegewerbekarte einzustellen. Auf Verlangen hat er die von ihm geführten Waren vorzulegen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Espelkamp
- Antrag
- Personalausweis (sofern nur ein Reisepass oder ausländischer Ausweis vorhanden ist, ist auch ein Nachweis bezüglich der Meldeadresse (Anmeldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes) vorzulegen)
- Aufenthaltsbescheinigung
- Bescheinigung des Hausarztes, dass keine ansteckenden Krankheiten vorliegen
- Führungszeugnis, Belegart "O" (zu beantragen im Bürgerbüro) zur Vorlage bei einer Behörde, namentlich: Stadt Espelkamp; Antragszweck: Beantragung einer Reisegewerbekarte
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt) zur Vorlage bei einer Behörde, namentlich: Stadt Espelkamp; Antragszweck: Beantragung einer Reisegewerbekarte
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (des Wohnorts)
- Auszug aus dem Vollstreckungsportal (online zu beantragen)
Zusätzlich für Imbissbetriebe:
- amtsärztliches Gesundheitszeugnis bzw. Bescheinigung des Gesundheitsamtes gem. § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (nur bei Tätigkeiten, bei denen mit Lebensmitteln in Kontakt getreten wird o. ä.)
- Unterrichtungsnachweis der IHK über die Grundzüge des Lebensmittelrechts
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Espelkamp
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Espelkamp
Folgende Anträge können Sie über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW online stellen:
- Erlaubnis zum gelegentlichen Feilbieten von Waren zu Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass - Erteilung
- Reisegewerbe - Bescheinigung
- Reisegewerbe - Bewilligung
- Reisegewerbe - Bewilligung von Ausnahmen zu Verboten
- Reisegewerbe - Erlaubnis
- Reisegewerbe - Erlaubnis nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten
- Reisegewerbe - Verlängerung
- Reisegewerbe - Anzeige
Weitere Informationen
Hinweise für Espelkamp
Schaustellergewerbe: Neben den vorgenannten Dokumenten ist der Nachweis über eine Haftpflichtversicherung gem. § 1 der Schaustellerhaftpflichtverordnung vorzulegen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
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