Reisegewerbe Bewilligung

    Reisegewerbe Bewilligung

    Beschreibung

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer ortsfesten Betriebsstätte oder ohne eine solche zu haben

    • Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
    • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt

    betreibt ein Reisegewerbe und benötigt dafür eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte).

    Einige Tätigkeiten im Reisegewerbe sind von der Erlaubnispflicht befreit, so dürfen z. B. selbstgewonnene Erzeugnisse der Landwirtschaft, der Geflügelzucht oder der Fischerei ohne Reisegewerbekarte vertrieben werden.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Schloß Holte-Stukenbrock

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05207 8905-319

    Fax: 05207 8905-541

    E-Mail: gewerbe@stadt-shs.de

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    FB 3 - Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05207 8905-0

    Fax: 05207 8905-541

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Bürgerservice und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05207 8905-0

    Fax: 05207 8905-541

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Bürgerservice und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05207 8905-0

    Fax: 05207 8905-541

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    • Antragsformular auf Erteilung einer Reisegewerbekarte (Im Antrag selbst sollten die angebotenen Waren aufgeführt werden) 
    • Personalausweis bzw. Pass  
    • Führungszeugnis (zu beantragen bei der örtlichen Behörde, in deren Bezirk der Betroffene seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen bei der örtlichen Behörde, in deren Bezirk der Betroffene seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat)
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt (anzufordern beim für den Antragsteller zuständigen Finanzamt)
    • ggf. Passfoto
    • ggf. Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach dem Infektionsschutzgesetz (nur beim Verkauf unverpackter Lebensmittel)
    • ggf. einen Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de