Reisegewerbe Bewilligung
Reisegewerbe Bewilligung
Beschreibung
Hinweise für Odenthal
Ein Reisegewerbe im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) betreibt, wer gewerbsmäßig außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung selbständig oder unselbständig (für einen Dritten) in eigener Person Waren feilbietet oder auf Bestellung vertreibt oder ankauft, oder Leistungen bzw. auf Bestellung Leistungen anbietet. Der Waren- und Leistungsumfang ist im Gesetz genau umgrenzt und bedarf hinsichtlich seiner Zulässigkeit einer Prüfung im Einzelfall, ebenso wie die Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers. Das bedeutet, das Reisegewerbe ist erlaubnispflichtig und darf erst ausgeübt werden, wenn die Erlaubnis in Form der Reisegewerbekarte erteilt ist. Für die Erteilung ist die Wohnsitzgemeinde zuständig. Die Reisegewerbekarte ist zeitlich nicht begrenzt und gilt im ganzen Bundesgebiet (= Geltungsbereich der Gewerbeordnung).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Odenthal
Antrag, vollständig ausgefüllt und unterschriebenein polizeiliches Führungszeugnis (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)ein Auszug aus dem GewerbezentralregisterAuskunft in Steuersachen des zuständigen WohnsitzfinanzamtesAuskunft aus der Schuldnerkartei des zuständigen AmtsgerichtsMeldebescheinigung des Wohnsitzeinwohnermeldeamtes des weiteren bei Handel mit Lebensmitteln: eine amtsärztliche Bescheinigung über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (nicht älter als 3 Monate; zu erhalten beim Gesundheitsamt)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Odenthal
Gewerbeordnung
Kosten
Hinweise für Odenthal
Der landesgesetzliche Gebührenrahmen sieht eine Verwaltungsgebühr zwischen 50,00 € und 500,00 € vor. Die Festsetzung der letztendlich zu zahlenden Gebühr bemisst sich demnach nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Art und des Umfangs des beabsichtigten Reisegewerbes innerhalb dieses Gebührenrahmens.
Weitere Informationen
Hinweise für Odenthal
Antrag Reisegewerbe
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022