Reisegewerbe Bewilligung

    Reisegewerbe Bewilligung

    Beschreibung

    Hinweise für Erkelenz

    Sie möchten zum ersten Mal eine Erlaubnis für ein Reisegewerbe beantragen.
    Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
    Rechtliche Voraussetzungen:
    § 55 der Gewerbeordnung

    Benötigte Unterlagen:

    • Führungszeugnis
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister 
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes des Wohnortes. 
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes des Wohnortes.
    • Auszug aus der Schuldnerkartei des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichts.
    • Antrag durch eine juristische Person
      Stellen Sie den Antrag als eine juristische Person, zum Beispiel als AG, GmbH, oder eingetragener Verein? Dann müssen Sie die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen, bei der Antragstellung vorlegen, also für Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Vorsitzende.
    • Das gleiche gilt für Gesellschafterinnen und Gesellschafter, die über 50 Prozent und mehr des Stammkapitals halten oder die über 50 Prozent der Stimmen oder mehr verfügen.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3b68e0228f737e9942ad481edf622d4d

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    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Rechts- und Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannismarkt 17

    41812 Erkelenz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02431 85-0

    Fax: 02431 70558

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Erkelenz

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannismarkt 17

    41812 Erkelenz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02431/85175

    E-Mail: kathrin.walbrecht@erkelenz.de

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Erkelenz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de