Reisegewerbe Bewilligung
Beschreibung
Hinweise für Erkelenz
Sie möchten zum ersten Mal eine Erlaubnis für ein Reisegewerbe beantragen.
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Rechtliche Voraussetzungen:
§ 55 der Gewerbeordnung
Benötigte Unterlagen:
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes des Wohnortes.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes des Wohnortes.
- Auszug aus der Schuldnerkartei des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichts.
- Antrag durch eine juristische Person
Stellen Sie den Antrag als eine juristische Person, zum Beispiel als AG, GmbH, oder eingetragener Verein? Dann müssen Sie die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen, bei der Antragstellung vorlegen, also für Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Vorsitzende. - Das gleiche gilt für Gesellschafterinnen und Gesellschafter, die über 50 Prozent und mehr des Stammkapitals halten oder die über 50 Prozent der Stimmen oder mehr verfügen.
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Ansprechpartner
Stadt Erkelenz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02431/85175
E-Mail: kathrin.walbrecht@erkelenz.de
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
Hinweise für Erkelenz