Reisegewerbe Bewilligung

    Reisegewerbe Bewilligung

    Beschreibung

    Hinweise für Baesweiler

    Gewerbeanzeige

    Wer einen selbständigen Betrieb im Gewerbe anfängt, den Betrieb verlegt, den Gegenstand des Gewerbes wechselt oder auf Waren oder Leistungen ausdehnt oder den Betrieb aufgibt, ist verpflichtet, dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Gewerbeordnung).
    Dies geschieht mittels einer Gewerbeanmeldung, -ummeldung oder -abmeldung. Zur Erstattung der Anzeige können Sie persönlich im Rathaus vorstellig werden.

    Alternativ kann die Gewerbemeldung auch direkt über das Gewerbeportal NRW übermittelt werden. Dazu müssen Sie sich im Gewerbeportal registrieren bzw. anmelden.

    Reisegewerbe

    Soll das Gewerbe nicht als stehendes, sondern unter den Voraussetzungen eines Reisegewerbes betrieben werden und fällt dieses nicht unter die reisegewerbekartenfreien Tätigkeiten im Sinne des § 55a GewO (z. B. Vertrieb von selbstgewonnen Erzeugnissen, Feilbieten von Waren auf gelegentlichen Veranstaltungen, etc.), so ist eine Erlaubnis in Form einer Reisegewerbekarte unter Vorlage des Personalausweises zu beantragen.
    Zur Prüfung des Antrages sind ein Führungszeugnis, ein Gewerbezentralregisterauszug und eine Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes einzureichen.

    Antrag auf Gewerbezentralregisterauszug

    Auszüge aus dem Gewerbezentralregister werden gemäß § 150 Abs. 2 GewO bei der Wohnsitzbehörde des Betroffenen beantragt. Die Beantragung kann persönlich und unter Vorlage des Personalausweises bzw. des Reisepasses vorgenommen werden.
    Alternativ kann ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister schriftlich beantragt werden. Dabei ist ein formloser Antrag unter Angabe der persönlichen Daten (Geburtsdatum, Geburtsname, eventuell abweichender Familienname, Vorname/n, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift) mitsamt einer amtlich oder öffentlich beglaubigten Unterschrift zu übermitteln.
    Befugt zur amtlichen Beglaubigung sind die Verwaltungsbehörden des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände und sonstige der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

    Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig.

    Gebühren

    Gewerbeanmeldungen und Gewerbeummeldungen:

    • Einzelunternehmen: 26,00 €
    • Juristische Personen (auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind): 33,00 €
    • Jeder gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person: 13,00 €

    Gewerbeabmeldungen: gebührenfrei
    Reisegewerbekarten: 300,00 €
    Auszug aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 €

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3b68e0228f737e9942ad481edf622d4d

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    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprache

    Deutsch

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    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Grabenstraße 11

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Fax: 02401 800-117

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Baesweiler

    Adresse

    Hausanschrift

    Mariastraße 2

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02401/800-102

    E-Mail: gewerbe@stadt.baesweiler.de

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de