Reisegewerbe Bewilligung

    Reisegewerbe Bewilligung

    Beschreibung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorherige Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine Niederlassug zu haben, Waren verkauft, ankauft und/oder Dienstleistungen anbietet oder selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller anbietet.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3b68e0228f737e9942ad481edf622d4d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Recht und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Version

    Technisch geändert am 21.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbestelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Langenfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02173 794 2330

    Fax: 02173 794 9 2330

    E-Mail: serviceportal@langenfeld.de

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    • Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Langenfeld haben
    • Personalausweis oder Pass mit Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung
    • Führungszeugnis Belegart 0 (zu beantragen im Bürgerbüro)
    • Bescheidnigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
    • Onlineauskunft aus dem Schuldnerverzeichnis unter www.vollstreckungsportal.de
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse
    • Zwei neue Passbilder

    Voraussetzungen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Gewerberechtliche Zuverlässigkeit
    Antrag

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de