Reisegewerbe Bewilligung
Beschreibung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorherige Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine Niederlassug zu haben, Waren verkauft, ankauft und/oder Dienstleistungen anbietet oder selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller anbietet.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
- Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Langenfeld haben
- Personalausweis oder Pass mit Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung
- Führungszeugnis Belegart 0 (zu beantragen im Bürgerbüro)
- Bescheidnigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
- Onlineauskunft aus dem Schuldnerverzeichnis unter www.vollstreckungsportal.de
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse
- Zwei neue Passbilder
Voraussetzungen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Gewerberechtliche Zuverlässigkeit
Antrag
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022
Stichwörter
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)