Jagdschein Änderung

    Jagdschein ändern lassen

    Die Änderung Ihres Namens sowie Ihres Hauptwohnsitzes müssen Sie in den Jagdschein eintragen lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Erteilung und Verlängerung von Jagdscheinen und Jugendjagdscheinen

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4560a8d7428381daf8dfedd12b5f1017

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 55/1 - Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Meesmannstraße 9

    44625 Herne

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweis
    • Jagdschein

    Formulare

    • Formulare vorhanden: nicht relevant
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein
    • Online-Dienste vorhanden: ja

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herne

    • Vollendung des 15. Lebensjahres
    • Wohnort Herne
    • bestandene Jägerprüfung

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herne

    Bundesjagdgesetz, Landesjagdgesetz NRW

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
    • Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
    • Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.

    Fristen

    Hinweise für Herne

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herne

    Kosten

    Hinweise für Herne

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herne

    Es fallen Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW an:

    Für die Erteilung beziehungsweise Verlängerung von Jagdscheinen

    1 Jahr: 35 Euro

    2 Jahre: 50 Euro

    3 Jahre: 65 Euro

    Tagesjagdschein: 15 Euro

     

    Für die Erteilung beziehungsweise Verlängerung von Jugendjagdscheinen

    1 Jahr: 20 Euro

    2 Jahre: 30 Euro

    3 Jahre: 35 Euro

    Tagesjagdschein: 15 Euro

    Jagdscheindoppel: 30 Euro

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herne

    Für die Ausstellung/Verlängerung ist vorab ein Antrag einzureichen. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 Wochen.

    https://www.herne.de/PDF/Formulare/Untere-Jagd-und-Fischereibeh%C3%B6rde/antrag_jagdschein.pdf.pdf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de