Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion aktivieren
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Sie wollen den Online-Ausweis Ihres Personalausweises aktivieren? Dies koennen Sie online mit Hilfe Ihrer Informationen aus dem PIN-Brief oder bei Ihrer Personalausweisbehoerde vornehmen.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Kundenzentrum Rodenkirchen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 / 221-0
Fax: 0221 / 221-6592200
Voraussetzungen
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
- Sie besitzen einen deutschen Personalausweis.
Verfahrensablauf
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Beantragung Ihres neuen Ausweisdokuments mindestens 16 Jahre alt waren, ist Ihr Online-Ausweis in der Regel bereits aktiviert. Einsatzbereit wird er durch das Setzen der selbstgewaehlten, sechsstelligen PIN. Hierzu gehen Sie wie folgt vor:
- Nach Beantragung eines neuen Personalausweises erhalten Sie den sogenannten "PIN-Brief" per Post.
- Folgen Sie den Anweisungen im Brief zum Setzen Ihrer selbstgewaehlten, sechsstelligen PIN fuer den Online-Ausweis. Das Setzen der PIN ist in Ihrem Buergeramt direkt bei der Abholung des Ausweises sowie jederzeit ueber Apps fuer den Online-Ausweis, wie zum Beispiel der AusweisApp, moeglich.
Wenn Sie nachtraeglich Ihre PIN zuruecksetzen oder neu beantragen moechten, dann koennen Sie eine neue PIN kostenfrei bei Ihrem zustaendigen Buergeramt setzen lassen.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Wenn die PIN vorliegt, dauert die Bearbeitung ca. 5 Minuten..
Kosten
Hinweise für Köln
- 22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren
- 37 Euro für Personen ab 24 Jahren
- 10 Euro für einen vorläufigen Personalausweis
Die Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates werden durch den*die jeweilige*n Anbieter*in festgelegt.
Folgende Leistungen sind gebührenfrei:
- Erstmaliges Einschalten der Online-Ausweisfunktion bei der Vollendung des 16. Lebensjahres und ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN
- Ändern der PIN (beispielsweise PIN vergessen)
- Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion
- Entsperren der Online-Ausweisfunktion
- Ändern der Anschrift bei Umzug
- Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
- Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht
Die Gebühr für eine Verlustanzeige beträgt zusätzlich 1,50 Euro.
Zahlungsmittel
Informationen zu unseren Zahlungsmitteln
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 22.03.2024