elektronische Dokumente
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Sie wollen den Online-Ausweis Ihres Personalausweises aktivieren? Dies koennen Sie online mit Hilfe Ihrer Informationen aus dem PIN-Brief oder bei Ihrer Personalausweisbehoerde vornehmen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 28 23 / 320 - 300
E-Mail: buergerservice@goch.de
Verfahrensablauf
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Beantragung Ihres neuen Ausweisdokuments mindestens 16 Jahre alt waren, ist Ihr Online-Ausweis in der Regel bereits aktiviert. Einsatzbereit wird er durch das Setzen der selbstgewaehlten, sechsstelligen PIN. Hierzu gehen Sie wie folgt vor:
- Nach Beantragung eines neuen Personalausweises erhalten Sie den sogenannten "PIN-Brief" per Post.
- Folgen Sie den Anweisungen im Brief zum Setzen Ihrer selbstgewaehlten, sechsstelligen PIN fuer den Online-Ausweis. Das Setzen der PIN ist in Ihrem Buergeramt direkt bei der Abholung des Ausweises sowie jederzeit ueber Apps fuer den Online-Ausweis, wie zum Beispiel der AusweisApp, moeglich.
Wenn Sie nachtraeglich Ihre PIN zuruecksetzen oder neu beantragen moechten, dann koennen Sie eine neue PIN kostenfrei bei Ihrem zustaendigen Buergeramt setzen lassen.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Goch
- 3 Wochen
Kosten
Hinweise für Goch
- eID-Karte EU/EWR: 37,00€
Zahlungsziel:
bei Beantragung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 22.03.2024