elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung

    elektronische Dokumente

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Sie wollen den Online-Ausweis Ihres Personalausweises aktivieren? Dies koennen Sie online mit Hilfe Ihrer Informationen aus dem PIN-Brief oder bei Ihrer Personalausweisbehoerde vornehmen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_de961603404220decf9a8dcecb958f5d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 23 / 320 - 300

    E-Mail: buergerservice@goch.de

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Servicenummer neuer Personalausweis

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Wenn Sie zum Zeitpunkt der Beantragung Ihres neuen Ausweisdokuments mindestens 16 Jahre alt waren, ist Ihr Online-Ausweis in der Regel bereits aktiviert. Einsatzbereit wird er durch das Setzen der selbstgewaehlten, sechsstelligen PIN. Hierzu gehen Sie wie folgt vor:

    • Nach Beantragung eines neuen Personalausweises erhalten Sie den sogenannten "PIN-Brief" per Post.
      • Folgen Sie den Anweisungen im Brief zum Setzen Ihrer selbstgewaehlten, sechsstelligen PIN fuer den Online-Ausweis. Das Setzen der PIN ist in Ihrem Buergeramt direkt bei der Abholung des Ausweises sowie jederzeit ueber Apps fuer den Online-Ausweis, wie zum Beispiel der AusweisApp, moeglich.

    Wenn Sie nachtraeglich Ihre PIN zuruecksetzen oder neu beantragen moechten, dann koennen Sie eine neue PIN kostenfrei bei Ihrem zustaendigen Buergeramt setzen lassen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Goch

    • 3 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Goch

    • eID-Karte EU/EWR: 37,00€
      Zahlungsziel:
      bei Beantragung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 22.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de