Immissionsschutz - Emissionserklärung (Gewerbe)
Hinweise für Viersen
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Gemäß § 27 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der 11. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) sind Betreiber bestimmter gemäß 4. BImSchV genehmigungsbedürftiger Anlagen verpflichtet, die von diesen Anlagen ausgehenden Luftemissionen zu erklären.
Die Emissionserklärung ist alle 4 Jahre bis zum 31.05. des dem Erklärungsjahr folgenden Jahr in elektronischer Form bei der zuständigen Behörde abzugeben. Im Einzelfall kann auf Antrag die Abgabefrist bis zum 30.06. verlängert werden. Der Antrag muss bis zum 30.04. bei der zuständigen Behörde gestellt werden.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des LANUV
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
66/3 Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02162/39-1242 (Martina Baudendistel)
E-Mail: Umweltschutz@kreis-viersen.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Für die Abgabe der Erklärung ist die Web-Anwendung BUBE zu nutzten (s. u. Links).
Rechtsgrundlage(n)
§ 3 11. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Emissionserklärungen), §§ 27 und 31 Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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