Betrieb einer KrankenhausapothekeOnline erledigen

    Betrieb einer Krankenhausapotheke

    Hinweise für Herford

    Beschreibung

    Hinweise für Herford

    Worum geht es bei der Dienstleistung?

    Die Krankenhausapotheke ist für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Versorgung von einem oder mehreren Krankenhäusern mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten sowie für die Information und Beratung über diese Produkte, insbesondere von Ärzt*innen, Pflegekräften und Patient*innen, zuständig.

    Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?

    Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b1ac4fba4671a518c86e3b02f8d7acb4

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gesundheitsschutz und zentrale Dienste (Abteilung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausstraße 2

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gesundheit (Amt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausstraße 2

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herford

    Folgende Dokumente werden von der antragstellenden Person für die Bearbeitung des Antrages benötigt: 

    1. ein Ausweisdokument und
    2. die eidesstattliche Versicherung.

    Folgende Dokumente werden vom/von der Leiter*in der Krankenhausapotheke benötigt:  

    1. ein Ausweisdokument, ggf. Staatsangehörigkeitsnachweis,
    2. ein Lebenslauf sowie ein tabellarischer Tätigkeitsnachweis nach der Approbation als Apotheker*in,
    3. eine Erklärung über die Geschäftsfähigkeit,
    3. die Approbationsurkunde,
    4. ein Nachweis über die Berufserfahrung,
    5. eine ärztliche Bescheinigung (nicht älter als drei Monate), 
    6. ggf. ein amtliches Führungszeugnis (Belegart O),
    7. eine Erklärung über laufende oder abgeschlossene Strafverfahren oder Bußgeldverfahren und
    8. die eidesstattliche Versicherung.

    Zusätzlich werden Angaben zu den Räumlichkeiten der Krankenhausapotheke benötigt:

    1. ein Mietvertrag oder
    2. ein Untermietvertrag oder
    3. ein Kaufvertrag oder Eigentumsnachweis der Räumlichkeiten und 
    4. die Nutzflächenbeschreibung. 

    Bei einem Trägerwechsel werden folgende Unterlagen benötigt: 

    1. ein Ausweisdokument des/der neuen Träger*in und
    2. ein Ausweisdokument der antragstellenden Person. 

    Formulare

    Hinweise für Herford

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herford

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herford

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herford

    Fristen

    Hinweise für Herford

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herford

    Kosten

    Hinweise für Herford

    Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW 

    Tarifstelle 12.1.4.1:

    Entscheidung über die Erlaubnis zum Betrieb einer oder mehrerer öffentlicher Apotheken, einer Krankenhaus-, Zweig- oder Notapotheke nach dem Apothekengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1980 (BGBl. I S. 1993) in der jeweils geltenden Fassung, im Folgenden ApoG

    Gebühr: 250 bis 3.500 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herford

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herford

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Herford

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de