Erteilung einer Erlaubnis für die gewerbsmäßige Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler
Hinweise für Oerlinghausen
Beschreibung
Hinweise für Oerlinghausen
Sie benötigen eine Erlaubnis für die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler wenn Sie gewerbsmäßig
- Immobiliar-Verbraucherdarlehen im Sinne des § 491 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder
- entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen im Sinne des § 506 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vermitteln wollen.
Immobiliar-Verbraucherdarlehen sind Darlehensverträge zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer die entweder durch ein Grundpfandrecht oder eine Reallast besichert sind oder die für den Erwerb oder die Erhaltung des Eigentums an Grundstücken oder Gebäuden bestimmt sind.
Die Erlaubnis für die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler benötigen Sie auch wenn Sie
- entgeltliche Finanzierungshilfen vermitteln wollen oder
- Dritte über Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen beraten wollen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Die Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler gewerblich tätig zu werden wird Ihnen erteilt wenn Sie:
- zuverlässig sind
- in geordneten Vermögensverhältnissen leben
- eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen können
- eine Sachkundeprüfung bei einer Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegt haben oder diese erforderliche Sachkunde durch eine gleichgestellte Berufsqualifikation nachweisen können.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Bei der Registrierung müssen Sie sich entscheiden ob Sie als Immobiliardarlehensvermittler oder als Honorar-Immobiliardarlehensberater registriert werden wollen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMWi, VIIB3
Stichwörter
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