Erlaubnis für Immobiliardarlehensvermittler Erteilung

    Erteilung einer Erlaubnis für die gewerbsmäßige Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler

    Hinweise für Lage

    Beschreibung

    Hinweise für Lage

    Sie benötigen eine Erlaubnis für die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler wenn Sie gewerbsmäßig

    • Immobiliar-Verbraucherdarlehen im Sinne des § 491 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder
    • entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen im Sinne des § 506 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vermitteln wollen.

    Immobiliar-Verbraucherdarlehen sind Darlehensverträge zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer die entweder durch ein Grundpfandrecht oder eine Reallast besichert sind oder die für den Erwerb oder die Erhaltung des Eigentums an Grundstücken oder Gebäuden bestimmt sind.

    Die Erlaubnis für die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler benötigen Sie auch wenn Sie

    • entgeltliche Finanzierungshilfen vermitteln wollen oder
    • Dritte über Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen beraten wollen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_13c40e1f437c10abd5abd8e15ce74513

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    Version

    Technisch geändert am 23.04.2021

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    IHK Lippe zu Detmold

    Adresse

    Hausanschrift

    Leonardo-da-Vinci-Weg 2

    32760 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05231-7601-0

    Fax: 05231-7601-57

    E-Mail: ihk@detmold.ihk.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lage

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lage

    Die Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler gewerblich tätig zu werden wird Ihnen erteilt wenn Sie:

    • zuverlässig sind
    • in geordneten Vermögensverhältnissen leben
    • eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen können
    • eine Sachkundeprüfung bei einer Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegt haben oder diese erforderliche Sachkunde durch eine gleichgestellte Berufsqualifikation nachweisen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lage

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Lage

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lage

    Bei der Registrierung müssen Sie sich entscheiden ob Sie als Immobiliardarlehensvermittler oder als Honorar-Immobiliardarlehensberater registriert werden wollen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lage

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMWi, VIIB3

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de