Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung

    Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung

    Hinweise für Soest

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Von der Anlegepflicht für Sicherheitsgurte können Personen befreit werden,

    • denen das Anlegen eines Sicherheitsgurtes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist,
    • oder deren Körpergröße weniger als 150 Zentimeter beträgt.

    Von der Schutzhelmtragepflicht können Personen befreit werden, wenn das Tragen eines Schutzhelms aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.

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    Version

    Technisch geändert am 21.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verkehrssicherheit

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    Formulare

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    • Befreiung der Gurtanlegepflicht: § 46 Abs. 1 Nr. 5b Straßenverkehrsordnung (StVO) und § 21a Abs. 1 StVO
    • Befreiung der Schutzhelmtragepflicht: § 46 Abs. 1 Nr. 5b StVO und § 21a Abs. 2 StVO

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Soest

    Die Ausstellung ist kostenlos.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de