Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung

    Gurt- und Helmbefreiung

    Hinweise für Dortmund

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Sollte bei Ihnen zwingende körperliche Gründe vorliegen, dass Sie keinen Helm tragen oder einen Gurt anlegen können, haben Sie die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Helmpflicht oder von der Gurtpflicht zu beantragen. Für diese Genehmigung ist die Führerscheinstelle zuständig. Wenn Sie solch einen Antrag bei der Stadt Dortmund stellen, gilt dieser nur für Sie persönlich, im Dortmunder Stadtgebiet und für den Zeitraum der Genehmigung. Die Ausnahmegenehmigung wird grundsätzlich auf ein Jahr befristet. Bei attestiertem nichtbesserungsfähigem Dauerzustand kann eine unbefristete Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Den Antrag können Sie digital oder persönlich stellen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)

    Adresse

    Hausanschrift

    Südwall 2-4

    44137 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-26555

    Fax: +49 231 50-26555

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dortmund

    Formulare

    Hinweise für Dortmund

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dortmund

    Von der Pflicht einen Gurt anlegen oder einen Schutzhelm tragen zu müssen, können nur Personen auf Antrag befreit werden, wenn das Anlegen des Gurtes oder das Tragen eines Schutzhelmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. Um den Antrag digital stellenzu können, müssen Sie sich im Serviceportal der Stadt Dortmund registrieren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    Nach § 21a Straßenverkehrsordnung ist das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen Pflicht. Nach § 46 Abs. 1 Nr. 5b Straßenverkehrsordnung kann die Straßenverkehrsbehörde in begründeten Fällen Ausnahmen von den Vorschriften über das Anlegen des Gurtes oder das Tragen von Schutzhelmen genehmigen.

    Weitere Informationen zu den Rechtsgrundlagen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Dortmund

    Fristen

    Hinweise für Dortmund

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dortmund

    Kosten

    Hinweise für Dortmund

    • Befristeter Antrag: 20,00 €
    • Unbefristeter Antrag: 40,00 €
    • Bei Nachweis einer Schwerbehinderung: gebührenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dortmund

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dortmund

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de