Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung
Hinweise für Lage
Beschreibung
Hinweise für Lage
Wegen körperlicher Beeinträchtigungen können Sie im Ordnungsamt der Stadt Lage eine Befreiung von der Verpflichtung, Sicherheitsgurte anzulegen und Schutzhelme zu tragen, beantragen.
Dies ist der Fall, wenn
- das Anlegen eines Sicherheitsgurtes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder
- die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt
Die Befreiung richtet sich nach der erforderlichen Dauer (befristete oder unbefristete Befreiung, je nach Diagnose).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Antrag auf Befreiung von der Gurtanlege- und Helmpflicht
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, eID-Karte)
- Ärztliches Attest (aus dem hervorgeht, dass das Tragen eines Helmes oder das Anlegen eines Gurtes aus medizinischen Gründen nicht möglich ist und Sie von der Helm- bzw. Gurtpflicht befreit werden müssen, außerdem muss die Dauer der Befreiung auf dem Attest attestiert werden)
Formulare
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Voraussetzungen
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- Hauptwohnsitz in Lage
- Ärztliche Bescheinigung
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Ihr persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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