Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung
Hinweise für Coesfeld
Beschreibung
Hinweise für Coesfeld
Von der Gurtanlegepflicht und von der Helmtragepflicht kann durch eine Ausnahmegenehmigung befreit werden, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen zwingend erforderlich ist. Dazu ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die Teil des Antragsvordrucks ist.
Für die Ausnahmegenehmigung ist das Straßenverkehrsamt zuständig, es sei denn, der Antragsteller ist in Coesfeld oder Dülmen wohnhaft. Diese Städte sind selbst Genehmigungsbehörde.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular einschließlich ärztliche Bescheinigung.
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- §§ 21a, 46 Abs. 1 Nr. 5 b Straßenverkehrs-Ordnung - StVO
- Straßenverkehrsordnung
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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