Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung

    Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung

    Hinweise für Wesel

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Von der Gurtpflicht können Personen befreit werden

    • denen das Anlegen der Gurte aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder
    • deren Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.

    Eine Befreiung von der Schutzhelmpflicht kann erfolgen, wenn das Tragen eines Schutzhelmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.

    Hinweis: An die Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Helm- und / oder Gurtanlegepflicht sind strenge Maßstäbe gerichtet. Die Ausnahmegenehmigung wird ausschließlich befristet erteilt, in der Regel für ein Jahr.

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

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    Straßenverkehrsangelegenheiten

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2024

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de