Befreiung von der Helmpflicht oder Anschnallpflicht
Hinweise für Wesel
Beschreibung
Hinweise für Wesel
Aus gesundheitlichen Gründen ist eine Befreiung von der allgemein geltenden Anschnallpflicht oder Helmpflicht beim Führen von Motorrädern möglich.
Der Kreis Wesel ist nur für die Gemeinden Alpen, Hünxe, Sonsbeck und Schermbeck zuständig. Haben Sie Ihren Wohnsitz in einer anderen kreisangehörigen Kommune, wenden Sie sich bitte an Ihre Stadtverwaltung.
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Ansprechpartner
36-1-4 Führerscheinservice Wesel
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 0281 207-4455
E-Mail: fs@kreis-wesel.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- für eine einjährige Befreiung: 30,00€
- für Befreiung bis zu drei Jahren: 90,00€
- für eine unbefristete Befreiung: 120,00€
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Wesel
In dem ärztlichen Attest ist ausdrücklich zu bestätigen, dass das Anlegen eines Gurtes oder das Tragen eines Helmes aufgrund des ärztlichen Befundes nicht möglich ist und die Antragstellerin oder der Antragsteller von der Helmpflicht bzw. Gurtpflicht befreit werden muss.
Außerdem müssen Angaben zur erforderlichen Dauer der Befreiung gemacht werden (befristete oder unbefristete Befreiung, je nach Diagnose). Erwachsene, die kleiner als 1,50 Meter sind, können ebenfalls von der Gurtpflicht befreit werden.
Um vorherige Terminvereinbarung wird in Ihrem Interesse gebeten.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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