Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung

    Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht

    Hinweise für Viersen

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Von der Anschnallpflicht können Personen befreit werden, wenn

    • das Anlegen der Gurte aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder
    • die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.

    Von der Helmtragepflicht können Personen befreit werden, wenn das Tragen eines Schutzhelmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.

    Das Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen ist jeweils durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. In dieser Bescheinigung ist ausdrücklich zu bestätigen, dass der Antragsteller aufgrund des ärztlichen Befundes von der Anschnall- bzw. Helmtragepflicht befreit werden muss. Eine ärztliche Empfehlung ist nicht ausreichend! Eine Diagnose braucht hingegen nicht mitgeteilt werden.

    Es wird empfohlen, sich vorab mit der Kfz- und der Krankenversicherung in Verbindung zu setzen. Eine Ausnahmegenehmigung bedeutet nicht automatisch, dass die Versicherung im Falle eines Unfalls alle Kosten übernimmt. Ggf. können der TÜV oder der Kfz-Händler Informationen über Umbaumöglichkeiten geben.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 11.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32/2 Verkehrssicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Viersen

    Formulare

    Hinweise für Viersen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Viersen

    Das Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen ist jeweils durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. In dieser Bescheinigung ist ausdrücklich zu bestätigen, dass der Antragsteller aufgrund des ärztlichen Befundes von der Anschnall- bzw. Helmtragepflicht befreit werden muss. Eine ärztliche Empfehlung ist nicht ausreichend! Eine Diagnose braucht hingegen nicht mitgeteilt werden.

    In der ärztlichen Bescheinigung muss auch die Dauer der gesundheitlichen Beeinträchtigung enthalten sein. Nur wenn ein nichtbesserungsfähiger Zustand attestiert wird, kann eine unbefristete Befreiung ausgestellt werden. Ansonsten erfolgt in der Regel, wenn in der ärztlichen Bescheinigung keine kürzere Dauer der Beeinträchtigung bescheinigt wird, eine Befristung auf ein Jahr.

    Bitte beachten Sie, dass vor Erteilung einer Befreiung von der Gurtanlegepflicht geprüft werden muss, ob es alternativ geeignete Maßnahmen gibt, wie zum Beispiel Hosenträgergurt oder Gurtbrücke o. ä. Ist dies der Fall, so sind diese Lösungen vorrangig zu wählen.

    Hinweis
    Es wird empfohlen, sich vorab mit der Kfz- und der Krankenversicherung in Verbindung zu setzen. Eine Ausnahmegenehmigung bedeutet nicht automatisch, dass die Versicherung im Falle eines Unfalls alle Kosten übernimmt. Ggf. können der TÜV oder der Kfz-Händler Informationen über Umbaumöglichkeiten geben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Viersen

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Viersen

    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Sofern der Antragsteller im Besitz eines Schwerbehindertenausweises ist, werden keine Gebühren erhoben. Ansonsten ist die Erteilung der Ausnahmegenehmigung mit Gebühren in Höhe von 35,00 € verbunden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Viersen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Viersen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de