Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht ErteilungOnline erledigen

    Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung

    Hinweise für Kleve

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Die Straßenverkehrsbehörde kann in bestimmten Einzelfällen Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen eines Schutzhelmes erteilen.

    Voraussetzungen:

    • Das Anlegen des Gurtes oder das Tragen des Schutzhelmes ist aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich. In einem solchen Fall muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Den entsprechenden Vordruck finden Sie auf dieser Seite.
    • Wenn die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt, kann eine Befreiung von der Gurtanlegepflicht erfolgen.

    Die Städte Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kevelaer und Kleve sind im Kreis Kleve verkehrsrechtlich eigenständig tätig. In den betreffenden Fällen (z. B. wenn Sie dort Ihren Wohnsitz oder Betriebssitz haben), richten Sie Ihren Antrag bitte direkt an die dort zuständige Stelle.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_52d78e151498051bfdd313bbbf49b1b1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Formulare

    Hinweise für Kleve

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kleve

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kleve

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kleve

    Fristen

    Hinweise für Kleve

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kleve

    Kosten

    Hinweise für Kleve

    Gebühren Bezeichnung Höhe der Gebühr Befreiung von der Gurt-/Helmpflicht 11,00 Euro Für Personen mit Schwerbehinderten- ausweis 0,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kleve

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kleve

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Kleve

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de