Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung für archäologische Ausgrabungen
Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen für archäologische Ausgrabungen genehmigen
Wenn Sie nach Bodendenkmälern und archäologischen Grabungen suchen, müssen Sie eine Erlaubnis dafür haben.
Beschreibung
Hinweise für Witten
Denkmäler vermitteln die Geschichte einer Stadt und die Lebensweisen der Menschen früherer Generationen an die nachfolgenden Generationen. In den wichtigsten Bauwerken einer Stadt ist die Seele, ihr Wesen, die Idee ihrer Gründung enthalten. Sie prägen das Bewusstsein der Menschen. Deshalb müssen Baudenkmäler erhalten bleiben und in die aktuelle Stadtentwicklungsplanung eingebunden sein. In der Präsentation "Die Rolle des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege" können Sie einen Streifzug durch die Charakteristika der Stadt Witten unternehmen und die wichtigsten Zukunftsprojekte einer aktiven Denkmalpflege im Rahmen der Stadtentwicklungsplanung kennen lernen. Die Rolle des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege Eine besondere Würdigung erfahren Denkmäler beim jährlichen "Tag des offenen Denkmals". Was 1984 in Frankreich begann wurde 1993 erstmals in Deutschland gefeiert.
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Ansprechpartner
61 Denkmalschutz, Städtebauliche Planung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: planungsamt@stadt-witten.de
erforderliche Unterlagen
- Antrag
Anlagen zur schnelleren Bearbeitung des Antrags:
- ein Plan, auf dem das Untersuchungsgebiet gekennzeichnet ist,
- Angaben zu Gemarkung, Flur und Flurstücken sowie
- Angaben zu den zum Einsatz kommenden Geräten und Hilfsmitteln (Metallsonden, Spaten etc.).
Formulare
- Bitte wenden Sie sich an die obere Denkmalbehörde oder
- nutzen Sie den Onlinedienst.
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Abs. 1 DenkmalschutzG NRW
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag bei der oberen Denkmalbehörde.
- Sie erhalten nach Prüfung des Antrags eine Genehmigung, die Sie mitführen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Bitte wenden Sie sich an die obere Denkmalbehörde.
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023