Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung für archäologische Ausgrabungen

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    Technisch geändert am 12.02.2023

    Sprache

    Deutsch

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    Version

    Technisch geändert am 26.07.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauen und Stadtentwicklung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    32825 Blomberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05235 504-0

    Fax: 05235 504-227

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technische Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-0

    E-Mail: Post_Bauamt@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Obere Denkmalbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-0

    E-Mail: info@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 20.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    • Bitte wenden Sie sich an die obere Denkmalbehörde oder
    • nutzen Sie den Onlinedienst.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Bitte wenden Sie sich an die obere Denkmalbehörde.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Blomberg

    Welche Fördermöglichkeiten existieren für Denkmäler?

    Historische Bausubstanz muss und soll erhalten werden. Das ist nicht nur gesetzlich geregelt, sondern liegt auch im Interesse der Stadt Blomberg, die sowohl in der Kernstadt als auch den Ortsteilen über eine ganz besondere historische Bausubstanz verfügt. Viele dieser Gebäude sind Teil der Denkmalliste. Welche Fördermöglichkeiten sind aber für die Eigentümer vorhanden? Bezogen auf Blomberg gibt es folgende Optionen:

    • Kleine denkmalpflegerische Maßnahmen: Die Stadt Blomberg und das Land NRW bezuschussen Maßnahmen mit bis zu 10.000 Euro maximal.
    • Denkmalförderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen: Weitere Auskünfte erteilt die Bezirksregierung in Detmold.
    • Förderprogramm Jung kauft Alt: Kauft eine junge Familie in Blomberg ein Haus, das mindestens 30 Jahre alt ist, ein halbes Jahr leer gestanden hat und als Hauptwohnsitz in Blomberg dient, gibt es von der Stadt Blomberg bis zu 10.000 Euro maximal. Der Antrag muss vor dem Kauf gestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de