Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung für archäologische AusgrabungenOnline erledigen

    Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen für archäologische Ausgrabungen genehmigen

    Wenn Sie nach Bodendenkmälern und archäologischen Grabungen suchen, müssen Sie eine Erlaubnis dafür haben.

    Beschreibung

    Hinweise für Coesfeld

    Abgrabungen sind die oberirdische Gewinnung von Bodenschätzen, über die der Grundstückseigentümer verfügen kann. Grundsätzlich wird beim Abbauverfahren der Rohstoffe in Abhängigkeit von der Höhe des Grundwasserstandes zwischen Trocken- und Nassabgrabungen unterschieden.

    Abgrabungen sind genehmigungspflichtig. Rechtliche Grundlage für die Genehmigung von Trockenabgrabungen (ohne Freilegen von Grundwasser) ist das Abgrabungsgesetz NRW. Nassabgrabungen (mit Freilegung von Grundwasser) werden gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetzes genehmigt (siehe auch Gewässerausbau nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz).
     
    Bei Nassabgrabungen ist in der Regel ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.

    Die erteilte Genehmigung regelt neben der Dauer und dem Umfang des Abbaus auch die Herrichtung und die Wiedereinbindung in die Landschaft nach Abschluss der Abgrabungstätigkeit. Diese gestalten sich recht unterschiedlich. Während beim Nassabbau Baggerseen oft mit der Folgenutzung Freizeit, Erholung und/oder Naturschutz entstehen, werden die Trockenabgrabungen zum Teil mit unschädlichen Bodenmassen verfüllt oder geben z. B. beim "Auflassen" eines Steinbruchs  Aufschluss über die geologische Beschaffenheit der unmittelbaren Erdoberfläche.

    Der Kreis Coesfeld ist sowohl für die Genehmigung der genannten Abgrabungsverfahren als auch für die Überwachung der Genehmigungs- bzw. Planfeststellungsauflagen während der Abbautätigkeiten zuständig. Nach der Abnahme der Herrichtungsverpflichtungen, die ebenfalls vom Kreis Coesfeld durchgeführt wird, ist das Abgrabungsvorhaben abgeschlossen.

    Eine Ausnahme bildet die Abgrabung von Quarzsanden und -kiesen. Hier liegt die Zuständigkeit für die Genehmigung / Planfeststellung, sowie die Überwachung während der Abbautätigkeiten bei der Bez. Reg. Arnsberg.

    Derzeit werden im Kreis Coesfeld in 24 laufenden Abgrabungen Bodenschätze gewonnen. Es handelt sich dabei zum einen um Sand und Ton, die in Trocken- oder Nassabgrabungen abgebaut werden. Zum anderen wird Sandstein im Trockenabbauverfahren gewonnen.

    Die abgegrabenen Bodenschätze finden ihre Verwendung unter anderem im Straßen-, Wege-, Tief- und Gebäudebau oder auch im Steinmetz- und Kunsthandwerk.

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    Technisch geändert am 05.12.2023

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    Technisch geändert am 26.07.2023

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    70 - Umwelt

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    48653 Coesfeld

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    Fax: 02541 18-9019

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    Technisch geändert am 19.01.2023

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    Technisch geändert am 29.04.2022

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    Kreis Coesfeld

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541/18-6301

    Fax: 02541/18-6399

    E-Mail: denkmal@kreis-coesfeld.de

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag

    Anlagen zur schnelleren Bearbeitung des Antrags:

    • ein Plan, auf dem das Untersuchungsgebiet gekennzeichnet ist,
    • Angaben zu Gemarkung, Flur und Flurstücken sowie
    • Angaben zu den zum Einsatz kommenden Geräten und Hilfsmitteln (Metallsonden, Spaten etc.).

    Formulare

    • Bitte wenden Sie sich an die obere Denkmalbehörde oder
    • nutzen Sie den Onlinedienst.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Abs. 1 DenkmalschutzG NRW 

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen einen Antrag bei der oberen Denkmalbehörde.
    • Sie erhalten nach Prüfung des Antrags eine Genehmigung, die Sie mitführen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Bitte wenden Sie sich an die obere Denkmalbehörde.

    Kosten

    Hinweise für Coesfeld

    Die zu entrichtende Gebühr für die Genehmigung einer Abgrabung richtet sich nach der Menge des zu gewinnenden Bodenschatzes. Sie beträgt 0,01 EUR je m³ Bodenschatz, mindestens jedoch 2.200 EUR (siehe Dokumente).

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Coesfeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de