Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung für archäologische Ausgrabungen
Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen für archäologische Ausgrabungen genehmigen
Wenn Sie nach Bodendenkmälern und archäologischen Grabungen suchen, müssen Sie eine Erlaubnis dafür haben.
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Ansprechpartner
Planung / Denkmalangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 02591 926-309
E-Mail: planung@stadt-luedinghausen.de
erforderliche Unterlagen
- Antrag
Anlagen zur schnelleren Bearbeitung des Antrags:
- ein Plan, auf dem das Untersuchungsgebiet gekennzeichnet ist,
- Angaben zu Gemarkung, Flur und Flurstücken sowie
- Angaben zu den zum Einsatz kommenden Geräten und Hilfsmitteln (Metallsonden, Spaten etc.).
Formulare
- Bitte wenden Sie sich an die obere Denkmalbehörde oder
- nutzen Sie den Onlinedienst.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Coesfeld
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag bei der oberen Denkmalbehörde.
- Sie erhalten nach Prüfung des Antrags eine Genehmigung, die Sie mitführen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Bitte wenden Sie sich an die obere Denkmalbehörde.
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023