Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung für archäologische Ausgrabungen

    Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen für archäologische Ausgrabungen genehmigen

    Wenn Sie nach Bodendenkmälern und archäologischen Grabungen suchen, müssen Sie eine Erlaubnis dafür haben.

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Honnef

    Baudenkmäler, ortsfeste Bodendenkmäler und bewegliche Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Wollen Sie diese beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder die bisherige Nutzung ändern, ist dafür eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig können beispielsweise sein: Abriss und Anbau, neuer Putz oder Anstrich, Anbringung einer Werbeanlage, Fenstererneuerung, Dacheindeckung, Sanierung der Heizung oder Haustechnik. Auch für Veränderungen an Grabstätten, die unter Denkmalschutz stehen, muss eine Erlaubnis eingeholt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_8adac3a170a2c41257f204b826fae894

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.07.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Rhein-Sieg-Kreis

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Wilhelm-Platz 1

    53721 Siegburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02241 130

    E-Mail: kreisverwaltung@rhein-sieg-kreis.de

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Denkmalschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag

    Anlagen zur schnelleren Bearbeitung des Antrags:

    • ein Plan, auf dem das Untersuchungsgebiet gekennzeichnet ist,
    • Angaben zu Gemarkung, Flur und Flurstücken sowie
    • Angaben zu den zum Einsatz kommenden Geräten und Hilfsmitteln (Metallsonden, Spaten etc.).

    Formulare

    • Bitte wenden Sie sich an die obere Denkmalbehörde oder
    • nutzen Sie den Onlinedienst.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Abs. 1 DenkmalschutzG NRW 

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen einen Antrag bei der oberen Denkmalbehörde.
    • Sie erhalten nach Prüfung des Antrags eine Genehmigung, die Sie mitführen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Bitte wenden Sie sich an die obere Denkmalbehörde.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Bad Honnef

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de