Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen für archäologische Ausgrabungen genehmigen
Beschreibung
Hinweise für Bad Honnef
Baudenkmäler, ortsfeste Bodendenkmäler und bewegliche Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Wollen Sie diese beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder die bisherige Nutzung ändern, ist dafür eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig können beispielsweise sein: Abriss und Anbau, neuer Putz oder Anstrich, Anbringung einer Werbeanlage, Fenstererneuerung, Dacheindeckung, Sanierung der Heizung oder Haustechnik. Auch für Veränderungen an Grabstätten, die unter Denkmalschutz stehen, muss eine Erlaubnis eingeholt werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Antrag
Anlagen zur schnelleren Bearbeitung des Antrags:
- ein Plan, auf dem das Untersuchungsgebiet gekennzeichnet ist,
- Angaben zu Gemarkung, Flur und Flurstücken sowie
- Angaben zu den zum Einsatz kommenden Geräten und Hilfsmitteln (Metallsonden, Spaten etc.).
Formulare
- Bitte wenden Sie sich an die obere Denkmalbehörde oder
- nutzen Sie den Onlinedienst.
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Abs. 1 DenkmalschutzG NRW
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag bei der oberen Denkmalbehörde.
- Sie erhalten nach Prüfung des Antrags eine Genehmigung, die Sie mitführen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023
Stichwörter
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