Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung für archäologische Ausgrabungen

    Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen für archäologische Ausgrabungen genehmigen

    Wenn Sie nach Bodendenkmälern und archäologischen Grabungen suchen, müssen Sie eine Erlaubnis dafür haben.

    Beschreibung

    Hinweise für Dormagen

    Die Untere Denkmalbehörde trifft ihre Entscheidung nach Anhörung des zuständigen Fachamtes beim Landschaftsverband Rheinland. Es empfiehlt sich, frühzeitig Kontakt mit der Unteren Denkmalbehörde aufzunehmen, damit die Planungen möglichst von Beginn an abgestimmt werden und nicht im späteren Verlauf Schwierigkeiten auftauchen. Dies gilt auch bei äußeren Veränderungen an Gebäuden, die im Denkmalbereich Zons (Altstadt) liegen, aber kein eingetragenes Einzeldenkmal sind.

    Bei Bodendenkmälern ist nach dem Denkmalschutzgesetz NRW ebenso eine Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde für Veränderungen jeglicher Art - auch in der Nutzung der Flächen - erforderlich. Ähnlich wie bei Baudenkmälern schließt dies die engere Umgebung des Bodendenkmals ein, wenn sich Veränderungen dort auf die denkmalwerte Substanz oder das Erscheinungsbild des Bodendenkmals auswirken können. Als Bodendenkmäler gelten auch "vermutete Bodendenkmäler", für deren Vorhandensein konkrete, wissenschaftlich begründete Anhaltspunkte vorliegen.

    In der Dormagener Innenstadt gehören weite Bereiche zur Kern- oder Pufferzone des UNESCO-Welterbes Niedergermanischer Limes. Dort sind tiefere Eingriffe ins Erdreich ebenfalls erlaubnispflichtig.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 26.07.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Rhein-Kreis Neuss

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstraße 10

    41515 Grevenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02181 601 6120

    Fax: 02181 601 86120

    E-Mail: denkmal@rhein-kreis-neuss.de

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Repräsentationen und Denkmalschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Wierich-Platz 2

    41539 Dormagen

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag

    Anlagen zur schnelleren Bearbeitung des Antrags:

    • ein Plan, auf dem das Untersuchungsgebiet gekennzeichnet ist,
    • Angaben zu Gemarkung, Flur und Flurstücken sowie
    • Angaben zu den zum Einsatz kommenden Geräten und Hilfsmitteln (Metallsonden, Spaten etc.).

    Formulare

    • Bitte wenden Sie sich an die obere Denkmalbehörde oder
    • nutzen Sie den Onlinedienst.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Abs. 1 DenkmalschutzG NRW 

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen einen Antrag bei der oberen Denkmalbehörde.
    • Sie erhalten nach Prüfung des Antrags eine Genehmigung, die Sie mitführen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Bitte wenden Sie sich an die obere Denkmalbehörde.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Dormagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de