Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen für archäologische Ausgrabungen genehmigen
Beschreibung
Hinweise für Dormagen
Die Untere Denkmalbehörde trifft ihre Entscheidung nach Anhörung des zuständigen Fachamtes beim Landschaftsverband Rheinland. Es empfiehlt sich, frühzeitig Kontakt mit der Unteren Denkmalbehörde aufzunehmen, damit die Planungen möglichst von Beginn an abgestimmt werden und nicht im späteren Verlauf Schwierigkeiten auftauchen. Dies gilt auch bei äußeren Veränderungen an Gebäuden, die im Denkmalbereich Zons (Altstadt) liegen, aber kein eingetragenes Einzeldenkmal sind.
Bei Bodendenkmälern ist nach dem Denkmalschutzgesetz NRW ebenso eine Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde für Veränderungen jeglicher Art - auch in der Nutzung der Flächen - erforderlich. Ähnlich wie bei Baudenkmälern schließt dies die engere Umgebung des Bodendenkmals ein, wenn sich Veränderungen dort auf die denkmalwerte Substanz oder das Erscheinungsbild des Bodendenkmals auswirken können. Als Bodendenkmäler gelten auch "vermutete Bodendenkmäler", für deren Vorhandensein konkrete, wissenschaftlich begründete Anhaltspunkte vorliegen.
In der Dormagener Innenstadt gehören weite Bereiche zur Kern- oder Pufferzone des UNESCO-Welterbes Niedergermanischer Limes. Dort sind tiefere Eingriffe ins Erdreich ebenfalls erlaubnispflichtig.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Antrag
Anlagen zur schnelleren Bearbeitung des Antrags:
- ein Plan, auf dem das Untersuchungsgebiet gekennzeichnet ist,
- Angaben zu Gemarkung, Flur und Flurstücken sowie
- Angaben zu den zum Einsatz kommenden Geräten und Hilfsmitteln (Metallsonden, Spaten etc.).
Formulare
- Bitte wenden Sie sich an die obere Denkmalbehörde oder
- nutzen Sie den Onlinedienst.
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Abs. 1 DenkmalschutzG NRW
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag bei der oberen Denkmalbehörde.
- Sie erhalten nach Prüfung des Antrags eine Genehmigung, die Sie mitführen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023
Stichwörter
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