Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung für archäologische AusgrabungenOnline erledigen

    Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen für archäologische Ausgrabungen genehmigen

    Wenn Sie nach Bodendenkmälern und archäologischen Grabungen suchen, müssen Sie eine Erlaubnis dafür haben.

    Beschreibung

    Hinweise für Velbert

    Jede bauliche Maßnahme an einem Baudenkmal, Gartendenkmal, beweglichem Denkmal, einem ortsfesten Bodendenkmal oder einem Gebäude im Denkmalbereich unterliegt einer Erlaubnispflicht. Dazu zählen Maßnahmen, wie Beseitigung (Abbruch), Veränderungen (zum Beispiel durch Maßnahmen zur Modernisierung) oder Änderungen der bisherigen Nutzung von Baudenkmälern. Ebenfalls besteht eine Erlaubnispflicht für Anlagen, die in der engeren Umgebung eines Baudenkmals errichtet oder verändert werden sollen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d846cb2736706842a8bc456e1edc0702

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    Version

    Technisch geändert am 17.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauleitplanung und Denkmalschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomasstr. 1

    42551 Velbert

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Velbert

    Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis ist schriftlich mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einzureichen. Hierzu gehören in der Regel:

    • Baubeschreibung
    • Fotodokumentation
    • Baupläne (Bestand + Planung)
    • Materialangaben, Produktdaten
    • Angebote von Handwerkern
    • Auflistung der Eigenleistungen
    • Weitere Unterlagen im Einzelfall

    Formulare

    • Bitte wenden Sie sich an die obere Denkmalbehörde oder
    • nutzen Sie den Onlinedienst.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Abs. 1 DenkmalschutzG NRW 

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen einen Antrag bei der oberen Denkmalbehörde.
    • Sie erhalten nach Prüfung des Antrags eine Genehmigung, die Sie mitführen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Bitte wenden Sie sich an die obere Denkmalbehörde.

    Kosten

    Hinweise für Velbert

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Velbert

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de