Papierabfälle zur Entsorgung abgeben
Hinweise für Kalletal
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.
Beschreibung
Hinweise für Kalletal
Jede*r Grundstückseigentümer*in ist verpflichtet, bei Grundstücken mit privaten Haushaltungen für jedes Grundstück mindestens einen Abfallbehälter für Restmüll - vierwöchentliche Leerung - und einen Abfallbehälter für Bioabfälle - 14-tägige Leerung- zu benutzen. Die An-, Ab- und Ummeldung muss schriftlich oder persönlich durch Grundstückseigentümer*in, Hausverwalter*in oder eine*n Bevollmächtigte*n erfolgen.
Abholrhythmus der Mülltonnen:
Restmülltonne: Leerung alle vier Wochen
Biomülltonne: Leerung alle zwei Wochen
Papiertonne: Leerung alle vier Wochen
Gelbe Tonne: Leerung alle vier Wochen
Sperrmüll/Elektrogroßgeräte: Anmeldung über AGA (siehe rechte Seite)
Falls Sie kurzfristig einmal mehr Abfälle haben, können Sie 70-Liter-Restmüll-Beistellsäcke oder Windelsäcke zum Preis von 5 Euro (Beistellsäcke) beziehungsweise 4,80 Euro (Windelsäcke) im Kalletaler Rathaus kaufen. Diese werden einfach am jeweiligen Abfuhrtermin neben die Restmülltonne gestellt
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kalletal
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Hinweise für Kalletal
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Hinweise für Kalletal
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kalletal
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Verfahrensablauf
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Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
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Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Kalletal
individuell
Kosten
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Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Altpapier durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes) sowie der gewerblichen Entsorger.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
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