Papierabfälle zur Entsorgung abgeben
Hinweise für Blomberg
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.
Beschreibung
Hinweise für Blomberg
Die graue Restmülltonne und die grüne Biomülltonne sind in fünf unterschiedlichen Größen erhältlich und nehmen folgende Volumen auf:
- 40 Liter
- 60 Liter
- 80 Liter
- 120 Liter
- 240 Liter
Bei Restmüll sind auch Sondergrößen über 240 Liter Fassungsvermögen erhältlich.
Die Saisonbiotonne (nutzbar von Mai bis November) fasst 80, 120 oder 240 Liter Abfall.
Dazu kommt eine blaue Papiertonne mit einem Volumen von 120 oder 240 Litern.
Die gelben Tonnen fassen 240 Liter und sind kostenlos erhältlich.
Während für die Entsorgung von Rest-, Bio- und Papiermüll im Kreis Lippe die Gesellschaft für Abfallentsorgung Lippe mbH zuständig ist, die auf ihrer Internetseite auch die aktuellen Abfuhrkalender zur Verfügung stellen, kümmert sich das Unternehmen Remondis um die Bereitstellung und Abholung der gelben Tonnen.
Abfuhrtag in Blomberg ist traditionell der Montag (zumindest in der Kernstadt). Rest- und Papiermülltonnen sowie die gelben Tonnen werden alle vier Wochen abgeholt, Biotonnen und Saisonbiotonnen alle zwei Wochen. An den Straßenrand zu stellen sind die Tonnen am Abfuhrtag bis 6 Uhr.
Für die Entsorgung von Glas gibt es in Blomberg verschiedene Container. Das Schadstoffmobil macht einmal im halben Jahr in der Kernstadt und einigen Ortsteilen Station, die örtliche Müllumschlagsstelle und die Niedermeier Naturkompost GmbH nehmen ebenfalls bestimmten Abfall entgegen.
In der Stadt Blomberg hat jeder Haushalt die Pflicht, zur Entsorgung von Bioabfall, eine grüne Mülltonne bereitzuhalten. Sollten Sie jedoch keinen Bioabfall haben, kann von der Pflicht mit diesem Antrag befreit werden. Sie werden natürlich dementsprechend dann auch von den damit verbundenen Kosten erlöst.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Blomberg
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
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Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
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Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
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Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Verfahrensablauf
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Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
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Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
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individuell
Kosten
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Für die Bereitstellung der Papiertonne fallen keine Kosten an, für Restmüll-, Bio- und Saisonbiotonne - die Abrechnung nimmt die Stadt Blomberg vor - dagegen schon.
Hier gelangen Sie zu den Abfallgebühren.
Bei Veränderung der Müllgefäße durch den Baubetriebshof liegen die Kosten bei 12,75 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Punktuell zusätzlich anfallender Rest- oder Biomüll kann über zuvor bei der Stadt Blomberg beantragte Säcke zu den regulären Abfuhrterminen entsorgt werden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
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