Papierabfälle zur Entsorgung abgeben
Hinweise für Herford
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.
Beschreibung
Hinweise für Herford
Sie möchten einen Abfallbehälter liefern, tauschen oder abholen lassen?
- Der Austausch, die Abholung oder die zusätzliche Neuauslieferung von Abfallbehältern ist gebührenpflichtig und nur auf schriftlichen Antrag des Grundstückeigentümers beziehungsweise des Gewerbetreibenden möglich!
- Ein Behältertausch ist jeweils in der 1. und 3. vollen Woche eines Monats möglich.
- Die Gebührenpflicht beginnt nach Ablauf des Monats, in dem das Grundstück oder Gewerbe an die Abfallentsorgung angeschlossen worden ist. Sie endet mit Ablauf des Monats, in dem der Anschluss entfällt. Der Anschluss ist mit der Abholung der Abfallbehälter beendet.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
SWK Servicegesellschaft für Wirtschaft und Kommunen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05221 189-950
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herford
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Hinweise für Herford
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Hinweise für Herford
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Herford
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Verfahrensablauf
Hinweise für Herford
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Hinweise für Herford
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Herford
individuell
Kosten
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Für den Umtausch, die Auslieferung oder den Einzug eines Behälters fällt eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 € an;
Für jede weitere Anfahrt zwecks Umtausch, Auslieferung oder Einzug von Behältern, die vom Antragsteller verschuldet wird, erheben wir eine Gebühr von 25,00 €.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Herford
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes) sowie der gewerblichen Entsorger.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
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