Papierabfälle zur Entsorgung abgeben
Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.
Beschreibung
Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock
Als Grundstückseigentümer/Grundstückseigentümerin können Sie beantragen, dass Abfallgefäße aufgestellt oder getauscht werden. Gerne können Sie Abfallgefäße online bestellen. Nutzen Sie dafür bitte die Online-Dienstleistung "Anmeldung oder Änderung von Abfallgefäßen".
Bitte beachten Sie, dass die Lieferung des neuen Abfallgefäßes bis zu vier Wochen dauern kann. Die zu tauschenden Gefäße sind zur Abholung sichtbar auf Ihrem Grundstück bereitzustellen.
Falls ein Abfallgefäß (Bio, RM, AP) auf Ihrem Grundstück defekt ist, können Sie dies über die Online-Dienstleistung "Meldung von defekten Abfallgefäßen" mitteilen. Ein Tausch eines defekten Abfallgefäßes erfolgt in der Regel innerhalb von fünf Werktagen.
Alle Anliegen zu LVP-Gefäßen (gelbe Tonne) - defekte oder verschwundene LVP-Gefäße, sowie Änderungen/Auslieferungen/Rücknahmen von LVP-Gefäßen - melden Sie bitte unter der Hotline 0800-886 66 66 von PreZero.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Fachbereich Finanzen (FB 2)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05207 8905-0
Fax: 05207 8905-541
erforderliche Unterlagen
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Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
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Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
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Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
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Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Verfahrensablauf
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Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
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Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
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individuell
Kosten
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Restmülltonne
Je 60 l 104,50 €
Je 80 l 134,50 €
Je 120 l 190,70 €
Je 240 l 344,60 €
Altpapiertonne
Je 120 l kostenlos
Je 240 l kostenlos
Biotonne
Je 60 l 59,80 €
Je 80 l 75,40 €
Je 120 l 103,40 €
Je 240 l 174,70 €
Bio-Saisontonne
Je 80 l 44,00 €
Je 120 l 60,30 €
Je 240 l 102,00 €
Beistellsäcke 70 l
für Restmüll 3,50 €
für Biomüll 3,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes) sowie der gewerblichen Entsorger.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
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