Papierabfälle zur Entsorgung abgeben
Hinweise für Hennef (Sieg)
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.
Beschreibung
Hinweise für Hennef (Sieg)
Informationen erhalten Sie unter: Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH
Müll- und Sperrmüllabfuhr: Für die Müll- und Sperrmüllabfuhr in Hennef ist die Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH, Pleiser Hecke 4, 53721 Siegburg, Tel.: 02241/306306 zuständig. Online: http://www.rsag.de.
Sperrmüll: Für Fragen der Sperrmüllabfuhr steht die Hotline 02241 / 306444 zur Verfügung.
EntsorgungsService Rhein-Sieg GmbH: Die ERS EntsorgungsService Rhein-Sieg GmbH ist ein 100%iges Tochterunternehmen der Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH (RSAG). Das Aufgabengebiet der ERS erstreckt sich über alle Abfälle im Rhein-Sieg-Kreis, die nicht über die Abfallgebühren bereits bezahlt wurden. Die ERS übernimmt die fachgerechte Entsorgung von über 100 Abfallarten. Online: http://www.ers-containerdienst.de.
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Besonderer HINWEIS zum Thema Glasconainer: Für die Glassammlung ist das Duale System Deutschland (DSD) verantwortlich, die eigenständig in Abstimmung mit der Stadt Hennef Sammelcontainer aufstellt und regelmäßig leert. Zuständig für die Entleerung ist die Firma Remondis (Herr Müller, Tel. 0228 / 76 66 612). Weitere Informationen und Standorte aller Hennefer Glascontainer.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadtordnungsdienst und Allgemeines Ordnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: ordnungsverwaltung@hennef.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hennef (Sieg)
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
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Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Hinweise für Hennef (Sieg)
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hennef (Sieg)
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Verfahrensablauf
Hinweise für Hennef (Sieg)
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
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Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hennef (Sieg)
individuell
Kosten
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Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Altpapier durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes) sowie der gewerblichen Entsorger.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
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