Altpapier Entsorgung

    Papierabfälle zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können das Altpapier in den jeweiligen Altpapiersammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

    Beschreibung

    Hinweise für Baesweiler

    Für Fragen zur Abfallentsorgung ist die RegioEntsorgung AöR, im Bereich Gelbe Tonne / Gelber Sack die Firma Schönmackers zuständig.

    An die AWA GmbH können Sie sich wenden, wenn Sie eine Abfallberatung wünschen.

    Weitere Informationen wie z.B. zum Abfallkalender, zum Abfall-ABC, zur Spermüll- oder Schadstoffentsorgung finden Sie zudem auf unserer Homepage.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_165eec2789209b8e90738da39b9dd270

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Beitrags- und Umweltabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Grabenstraße 11

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Fax: 02401 800-117

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Recyclinghof der RegioEntsorgung AöR in der Stadt Baesweiler

    Adresse

    Hausanschrift

    Beggendorfer Straße 1000

    52499 Baesweiler

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Baesweiler

    Formulare

    Hinweise für Baesweiler

    Voraussetzungen

    Hinweise für Baesweiler

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Baesweiler

    Verfahrensablauf

    Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste).

    Fristen

    Hinweise für Baesweiler

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Baesweiler

    Kosten

    Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Baesweiler

    Weitere Informationen

    Hinweise für Baesweiler

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Baesweiler

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de