Abfallberatung
Die Entsorgung von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können das Altpapier in den jeweiligen Altpapiersammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Die Abfallberatung des Kreises Viersen gibt Auskunft zu vielen Fragen zum Thema Abfall, zum Beispiel über:
- Abfallvermeidung,
- den richtigen Verwertungs- oder Beseitigungsweg,
- die Behandlung von Abfällen,
- die rechtlichen Grundlagen der Abfallentsorgung,
- die Beschaffung von Informationsmaterialien zum Thema Abfall,
- die Kosten der Abfallentsorgung für Gewerbebetriebe,
- die Kosten der Entsorgung für Privatleute bei selbst angelieferten Abfällen,
- den richtigen Ansprechpartner in den Städten und Gemeinden
- und vieles mehr
Die Abfallberatung erreichen Sie über eine der Ansprechpartnerinnen oder per E-Mail unter abfallberatung@kreis-viersen.de.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
Hinweise für Viersen
Voraussetzungen
Hinweise für Viersen
keine / bei Bedarf Informationen über die Abfallzusammensetzung und -herkunft
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste).
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Viersen
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
Hinweise für Viersen