Papierabfälle zur Entsorgung abgeben
Die Entsorgung von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können das Altpapier in den jeweiligen Altpapiersammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.
Beschreibung
Hinweise für Haan
Restmüll-, Bio- und Papiertonnen werden von der Stadt Haan zur Verfügung gestellt und geleert. Zulässig sind Restmülltonnen von 40 bis 1100 Liter bei 14-tägiger Leerung sowie Restmüllcontainer von 770 l und 1100 Liter bei wöchentlicher Leerung. Bei der Bemessung der Gefäßgröße ist ein Mindestrestmüllvolumen zu beachten. Daneben sind Biotonnen mit 120 und 240 Liter Volumen bei wöchentlicher Leerung sowie Papiergefäße mit 120, 240 und 1100 Liter Volumen bei 4-wöchentlicher Leerung verfügbar.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Ortsrecht
Verfahrensablauf
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Beginn der Gebührenpflicht ist der 1. Tag des Monats, der auf den Anschluss des Grundstücks an die städtische Abfallentsorgung folgt. Die Gebührenpflicht endet mit dem Ende des Monats, in dem der Abfallbehälter abgemeldet und abgeholt wird. Die Papiergefäße sind gebührenfrei.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Restmüll
Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, bei Grundstücken mit privaten Haushaltungen ein Mindest-Restmüll-Gefäßvolumen von 15 Litern pro Person und Woche vorzuhalten. Die Zuteilung des Gefäßvolumens bei dem Restmüllgefäß erfolgt auf der Grundlage des festgesetzten Mindest-Restmüll-Gefäßvolumens pro Person und Woche. Abweichend kann auf Antrag ein geringeres Mindest-Restmüll-Gefäßvolumen von 8 Litern Pro Person/Woche zugelassen werden, wenn der Abfallbesitzer/-erzeuger nachweist, dass durch Abfallvermeidung und Abfallverwertung weniger Abfälle anfallen.
Biomüll und Papier
Daneben sind Biotonnen mit 120 und 240 Liter Volumen bei wöchentlicher Leerung sowie Papiergefäße mit 120, 240 und 1100 Liter Volumen bei 4-wöchentlicher Leerung verfügbar.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
Hinweise für Haan