Einmalige Bedarfe nach § 31 SGB XII

    Hilfe zum Lebensunterhalt

    Hinweise für Viersen

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine Sozialleistung, die bedürftigen, nicht erwerbsfähigen Personen zugutekommt. Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten lediglich Personen, um ihr Existenzminimum zu sichern, die weder Arbeitslosengeld II (Jobcenter) noch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen. Voraussetzung ist der Nachweis der befristeten Erwerbsminderung, den die Rentenversicherung ausstellt.

    Reichen Ihre und ggf. die des Ehegatten/Lebenspartner/Partners vorhandenen Mittel nicht aus, den gesetzlich notwendigen Lebensunterhalt zu bestreiten, besteht die Möglichkeit, eine finanzielle Unterstützung zu erhalten.

    Berücksichtigt werden höchstens die angemessenen Kosten für die Unterkunft. Die Angemessenheit richtet sich nach der Bruttokaltmiete (Kaltmiete zzgl. Nebenkosten ohne Heizkosten). Im Kreis Viersen fallen diese nach Wohnort unterschiedlich aus.

    Die Heizkosten können auch nur in angemessener Höhe berücksichtigt werden und richten sich nach dem Preis je m²-Wohnfläche.

    Der Kreis Viersen ist für Sie zuständig, wenn Sie als EU-Bürger teilweise/befristet erwerbsgemindert sind oder wenn sie in einer sog. besonderen Wohnform leben.

    Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger teilweise/befristet erwerbsgemindert sind, ist für Sie das Sozialamt Ihres Wohnortes zuständig.  

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    50/1 Sozialverwaltung, Hilfe in Einrichtungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    50/4 Besondere soziale Leistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Viersen

    Formulare

    Hinweise für Viersen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Viersen

    • Einkommens- und Vermögensnachweise der letzten drei Monate (auch des Ehegatten/Lebenspartners/eheähnliche Gemeinschaft)
    • Mietvertrag
    • letzte Heiz- und Nebenkostenabrechnung
    • ggf. letzte Mieterhöhung
    • ggf. Schwerbehindertenausweis
    • ggf. Vollmacht/Betreuungsurkunde 

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Viersen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de