Einmalige Bedarfe nach § 31 SGB XIIOnline erledigen

    Einmalige Bedarfe nach § 31 SGB XII

    Hinweise für Haan

    Beschreibung

    Hinweise für Haan

    Die Regelleistung nach dem SGB XII deckt laufende und einmalige Bedarfe pauschal ab. Sie berücksichtigt unter anderem den Bedarf für Ernährung und Kleidung.
    Die monatliche Regelleistung ist für den laufenden Unterhalt vorgesehen. Daneben können einmalige Leistungen für

    • die Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
    • die Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt sowie

    Diese einmaligen Leistungen werden als Geldleistung oder auch als Sachleistung gewährt. Es kann auch ein Pauschalbetrag festgelegt werden.

    Ein Anspruch auf solche Leistungen besteht auch dann, wenn Sie keine Leistungen zur Hilfe des Lebensunterhalts oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung oder im Alter erhalten, aber kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen haben, um diesen speziellen Bedarf voll abzudecken. Dabei kann aber Einkommen der nächsten 6 Monate nach der Entscheidung mit berücksichtigt werden.

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    Version

    Technisch geändert am 22.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Soziales und Integration

    Adresse

    Hausanschrift

    Alleestraße 8

    42781 Haan

    Version

    Technisch geändert am 22.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Haan

    Folgende Unterlagen sind mindestens erforderlich:

    • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Meldebestätigung
    • Nachweise einer befristeten oder dauerhaften vollen Erwerbsminderung
    • Einkommensnachweise, beispielsweise zur Rente, Krankengeld, Kindergeld, Unterhaltszahlungen oder Unterhaltsvorschuss
    • Vermögensnachweise, beispielsweise Kontoauszüge und/ oder Nachweise über vorhandenes Sparguthaben
    • Mietvertrag und Mietzahlungsnachweise oder Hausbelastungen

    Nachweise über ggf. selbst zu zahlende Kranken- und Pflegeversicherung.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Informationen zu den Leistungen der Sozialhilfe auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

    BMAS - Leistungen der Sozialhilfe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de