Einmalige Bedarfe nach § 31 SGB XII
Hinweise für Haan
Beschreibung
Hinweise für Haan
Die Regelleistung nach dem SGB XII deckt laufende und einmalige Bedarfe pauschal ab. Sie berücksichtigt unter anderem den Bedarf für Ernährung und Kleidung.
Die monatliche Regelleistung ist für den laufenden Unterhalt vorgesehen. Daneben können einmalige Leistungen für
- die Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
- die Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt sowie
Diese einmaligen Leistungen werden als Geldleistung oder auch als Sachleistung gewährt. Es kann auch ein Pauschalbetrag festgelegt werden.
Ein Anspruch auf solche Leistungen besteht auch dann, wenn Sie keine Leistungen zur Hilfe des Lebensunterhalts oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung oder im Alter erhalten, aber kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen haben, um diesen speziellen Bedarf voll abzudecken. Dabei kann aber Einkommen der nächsten 6 Monate nach der Entscheidung mit berücksichtigt werden.
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erforderliche Unterlagen
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Folgende Unterlagen sind mindestens erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Meldebestätigung
- Nachweise einer befristeten oder dauerhaften vollen Erwerbsminderung
- Einkommensnachweise, beispielsweise zur Rente, Krankengeld, Kindergeld, Unterhaltszahlungen oder Unterhaltsvorschuss
- Vermögensnachweise, beispielsweise Kontoauszüge und/ oder Nachweise über vorhandenes Sparguthaben
- Mietvertrag und Mietzahlungsnachweise oder Hausbelastungen
Nachweise über ggf. selbst zu zahlende Kranken- und Pflegeversicherung.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Informationen zu den Leistungen der Sozialhilfe auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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