Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz für Schüler*innen
Beschreibung
Hinweise für Dortmund
Finanzielle Hilfen zur Ausbildung und zum Lebensunterhalt inklusive Kranken- und Pflegeversicherung
Ausbildungsförderung wird für den Lebensunterhalt und die Ausbildung geleistet.
Die Ausbildungsförderung umfasst pauschaliert den Bedarf zum Lebensunterhalt und für Aufwendungen, die nach Art der Ausbildung und Unterbringung typischerweise erforderlich sind. Die Höhe des Bedarfes ist abhängig von der Schulform sowie den persönlichen Verhältnissen. Unter besonderen Voraussetzungen kann sich der Bedarf erhöhen. Zum Beispiel um einen Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag oder einen Kinderbetreuungszuschlag.
Grundsätzlich sind auf den Bedarf Einkommen und Vermögen der auszubildenden Person sowie Einkommen von Ehegatten*innen und Lebenspartnern*innen und der Eltern in dieser Reihenfolge anzurechnen. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Leistungen unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährt werden.
Die Online-Antragstellung ist auch unter diesem Link möglich.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Dortmund - Sozialamt - Ausbildungsförderung, vertriebenrechtliche Angelegenheiten
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Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Immatrikulationsbescheinigung mit dem Aufdruck nach § 9 BAföG im Original oder Bescheinigung der Ausbildungsstätte
- Kopie des
- Personalausweises,
- Passes oder
- aktuellen Aufenthaltstitels
- Wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen: Kopie
- des Mietvertrages oder
- der Meldebescheinigung
- Wenn Sie nicht familienversichert sind: Kranken- und Pflegeversicherungsnachweis mit Rechtsgrundlage und Beitragshöhe
- Gegebenenfalls Nachweis über ein eigenes Einkommen im Bewilligungszeitraum, zum Beispiel
- Lohnabrechnung, Nebenjob, Werksvertrag,
- Waisenrentenbescheid,
- Stipendiumsbescheid oder
- Riester-Renten-Bescheinigung
- Nachweis über Vermögen oder Schulden zum Tag der Antragstellung, zum Beispiel Kontoauszug
- Wenn Sie ein Auto haben:
- Schätzung des Wertes, beispielsweise Ausdruck von einer Internetseite mit einem vergleichbaren Angebot, und
- Kraftfahrzeugschein.
- Ab dem 5. Fachsemester: Leistungsnachweis von Ihrer Hochschule
Hinweis: Je nach Fall können weitere Unterlagen nötig sein. Bitte folgen Sie den Hinweisen in den Antragsformularen. Das für Sie zuständige BAföG-Amt wird fehlende Unterlagen nachfordern.
Voraussetzungen
Hinweise für Dortmund
Die Prüfung der Leistungsvoraussetzungen umfasst die Förderungsfähigkeit der Ausbildung, die persönlichen Voraussetzungen sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse. Grundsätzlich muss die Ausbildung vor Vollendung des 45. Lebensjahres begonnen werden. Abweichungen von der Altersgrenze sind unter strengen Kriterien nach besonderer Einzelfallprüfung möglich.
Ob eine Ausbildung förderungsfähig ist ergibt sich aus dem Ausbildungsstättenverzeichnis Nordrhein-Westfalen. Es umfasst ca. eintausend Ausbildungsstätten in Nordrhein Westfalen und differenziert darüber hinaus nach unterschiedlichen Ausbildungsgängen.
Zu den persönlichen Voraussetzungen zählen u.a. Erstausbildung, weitere Ausbildungen, Staatsangehörigkeit, Eignung und Alter (In der Regel Ausbildungsbeginn vor Vollendung des 45. Lebensjahres). Die Förderung ist grundsätzlich einkommensabhängig. Dabei wird das Einkommen des/der Auszubildende/n, des Ehegatten, der Eltern sowie Freibeträge berücksichtigt.
Eine vom Einkommen der Eltern unabhängige Förderung ist im Einzelfall möglich, z.B. bei Besuch des Abendgymnasiums oder Besuch eines Kollegs und Beginn der Ausbildung nach dem 30. Lebensjahr.
Vermögen wird bei der Bemessung der Leistung berücksichtigt. Dabei werden Freibeträge zuerkannt. Diese sind von den Verhältnissen im Einzelfall abhängig.
Die Leistung wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Sie wird für jeweils einen Ausbildungsabschnitt (in der Regel für zwei Semester bzw. einem Schuljahr) bewilligt - und zwar vom Beginn des Monats an, in dem der Antrag gestellt worden ist bzw. bei späterem Ausbildungsbeginn ab dem Monat der Ausbildung. Für jeden Ausbildungsabschnitt ist ein neuer Antrag notwendig.
Hinweis: Für Studierende an Hochschulen und Universitäten ist das zuständige Förderungswerk der jeweiligen Hochschule/Universität zuständig.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Dortmund
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Verfahrensablauf
Wenn Sie BAföG für Ihr Studium oder Ihre Schulausbildung online beantragen möchten,
- aktivieren Sie zunächst entweder die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises (eID) oder eröffnen Sie ein De-Mail-Konto. Für beides müssen Sie sich registrieren.
- Das Verfahren hängt von dem Bundesland ab, in dem Sie Ihr Studium absolvieren.
Wenn Sie den Antrag in Papierform stellen möchten,
- gehen Sie auf die Internetseite des BAföG und laden Sie die Antrags-Formblätter herunter, die Sie betreffen. Alternativ können Sie die Anträge auch bei Ihrem Studierendenwerk abholen.
- Wenn Sie nicht wissen, welche Formblätter Sie betreffen, können Sie den Antragsassistenten auf der Internetseite des BAföG benutzen: Sie beantworten einige Fragen und der Assistent teilt Ihnen mit, welche Formblätter Sie einreichen müssen.
- Sie können die Formblätter am Computer ausfüllen und ausdrucken oder sie ausdrucken und handschriftlich ausfüllen. Der Antrag muss unterschrieben werden.
- Fügen Sie die notwendigen Nachweise hinzu.
- Senden Sie die ausgefüllten Antragsformulare direkt an das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung.
- Das Amt für Ausbildungsförderung prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit. Fehlen Unterlagen, werden diese nachgefordert. Ist der Antrag vollständig, wird er geprüft und die Entscheidung per Bescheid mitgeteilt.
Fristen
Hinweise für Dortmund
Die Bearbeitungszeit ist abhängig von Ihrer Mitwirkung als leistungsberechtigte Person. Liegen alle Unterlagen vor, die wir von Ihnen benötigen, ist eine Entscheidung regelmäßig innerhalb von ca. 6 Wochen möglich. In der Hauptantragszeit jeweils zu Semesterbeginn / Schuljahresbeginn sind längere Bearbeitungszeiten zu erwarten.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Dortmund
Diese Leistung ist kostenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.07.2021