Ausbildungsförderung Bewilligung für Studierende

    BAföG für ein Studium beantragen

    Sie können für Ihr Studium oder Praktikum finanzielle Unterstützung erhalten, wenn Ihre Eltern vergleichsweise wenig verdienen oder Sie bereits elternunabhängig erwerbstätig waren. Diese Unterstützung wird BAföG genannt.

    Beschreibung

    Hinweise für Stemwede

    Eine weiterführende schulische Ausbildung war in früheren Zeiten in aller Regel nur finanziell gut gestellten Personen möglich. Für ein funktionierendes und gedeihliches Gemeinwesen sind möglichst hohe schulische Qualifikationsmöglichkeiten aller Bevölkerungsschichten jedoch unerlässlich.

    Da schulische Ausbildung teuer ist, unterstützt der Staat im Rahmen der Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) heute die Ausbildung der Personen, die allein eine weitere Ausbildung nicht finanzieren können.

    Der Kreis Minden-Lübbecke führt das BAföG im Rahmen der staatlichen Auftragsverwaltung aus.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Minden-Lübbecke

    Adresse

    Hausanschrift

    Portastraße 13

    32423 Minden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 807-0

    Fax: 0571 807-30000

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Immatrikulationsbescheinigung mit dem Aufdruck nach § 9 BAföG im Original oder Bescheinigung der Ausbildungsstätte
    • Kopie des 
      • Personalausweises, 
      • Passes oder 
      • aktuellen Aufenthaltstitels
    • Wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen: Kopie 
      • des Mietvertrages oder 
      • der Meldebescheinigung
    • Wenn Sie nicht familienversichert sind: Kranken- und Pflegeversicherungsnachweis mit Rechtsgrundlage und Beitragshöhe
    • Gegebenenfalls Nachweis über ein eigenes Einkommen im Bewilligungszeitraum, zum Beispiel
      • Lohnabrechnung, Nebenjob, Werksvertrag,
      • Waisenrentenbescheid,
      • Stipendiumsbescheid oder
      • Riester-Renten-Bescheinigung
    • Nachweis über Vermögen oder Schulden zum Tag der Antragstellung, zum Beispiel Kontoauszug 
    • Wenn Sie ein Auto haben:
      • Schätzung des Wertes, beispielsweise Ausdruck von einer Internetseite mit einem vergleichbaren Angebot, und 
      • Kraftfahrzeugschein.
    • Ab dem 5. Fachsemester: Leistungsnachweis von Ihrer Hochschule

    Hinweis: Je nach Fall können weitere Unterlagen nötig sein. Bitte folgen Sie den Hinweisen in den Antragsformularen. Das für Sie zuständige BAföG-Amt wird fehlende Unterlagen nachfordern.

    Voraussetzungen

    Studium:

    Sie können BAföG erhalten, wenn 

    • Sie eine Hochschule, eine Akademie oder eine Höhere Fachschule besuchen. Handelt es sich um eine private Ausbildungsstätte, muss diese staatlich anerkannt sein. 
    • Sie in Vollzeit studieren,
    • Sie entweder
      • Deutscher oder Deutsche sind oder 
      • aus dem Ausland kommen und z. B.:
        • ein Daueraufenthaltsrecht oder eine Niederlassungserlaubnis besitzen,
        • Unionsbürger sind und als Arbeitnehmer oder Selbstständige unionsrechtliche freizügigkeitsberechtigt sind bzw. als Kind oder Ehegatte eines solchen Unionsbürgers selbst freizügigkeitsberechtigt sind,
        • eine Bleibeperspektive in Deutschland, zum Beispiel einen Aufenthaltstitel aus familiären, humanitären oder politischen Gründen, inne haben oder
        • sich vor Beginn der Ausbildung bereits 5 Jahre oder länger in Deutschland aufgehalten und haben in dieser Zeit gearbeitet haben.
    • Sie bei Beginn Ihres Studiums jünger sind als
      • 30 Jahre (Bachelorstudium) oder
      • 35 Jahre (Masterstudium)
      • Ausnahmen:
        • Sie haben die Hochschulzugangsberechtigung auf dem 2. Bildungsweg erworben,
        • Sie haben sich an einer Hochschule allein aufgrund der beruflichen Qualifikation eingeschrieben,
        • Sie waren aus persönlichen oder familiären Gründen, insbesondere wegen der ununterbrochenen Erziehung eines Kindes unter 14 Jahren gehindert, den Ausbildungsabschnitt rechtzeitig zu beginnen (und haben dabei nicht mehr als 30 Wochenstunden gearbeitet), oder
        • Sie sind aufgrund einschneidender Veränderungen der persönlichen Verhältnisse bedürftig geworden. Eine nach dem BAföG förderungsfähige Ausbildung konnten Sie deshalb nicht berufsqualifizierend abschließen.

    Praktikum:

    • Sie erhalten BAföG für Ihr Studium und das Praktikum sofern dieses nach den Ausbildungsbestimmungen vorgeschrieben ist und bei Auslandspraktika mindestens 12 Wochen dauert. Bei Auslandsaufenthalten innerhalb der EU ist keine Mindestaufenthaltsdauer notwendig. 

    Hinweis: Da die gesetzliche Regelung sehr vielschichtig ist, sollten Sie frühzeitige mit Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung Kontakt aufnehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie BAföG für Ihr Studium oder Ihre Schulausbildung online beantragen möchten,

    • aktivieren Sie zunächst entweder die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises (eID) oder eröffnen Sie ein De-Mail-Konto. Für beides müssen Sie sich registrieren.
    • Das Verfahren hängt von dem Bundesland ab, in dem Sie Ihr Studium  absolvieren.

    Wenn Sie den Antrag in Papierform stellen möchten, 

    • gehen Sie auf die Internetseite des BAföG und laden Sie die Antrags-Formblätter herunter, die Sie betreffen. Alternativ können Sie die Anträge auch bei Ihrem Studierendenwerk abholen.
    • Wenn Sie nicht wissen, welche Formblätter Sie betreffen, können Sie den Antragsassistenten auf der Internetseite des BAföG benutzen: Sie beantworten einige Fragen und der Assistent teilt Ihnen mit, welche Formblätter Sie einreichen müssen.
    • Sie können die Formblätter am Computer ausfüllen und ausdrucken oder sie ausdrucken und handschriftlich ausfüllen. Der Antrag muss unterschrieben werden.
    • Fügen Sie die notwendigen Nachweise hinzu.
    • Senden Sie die ausgefüllten Antragsformulare direkt an das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung.
    • Das Amt für Ausbildungsförderung prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit. Fehlen Unterlagen, werden diese nachgefordert. Ist der Antrag vollständig, wird er geprüft und die Entscheidung per Bescheid mitgeteilt. 

    Fristen

    Keine, aber BAföG wird erst ab Ausbildungsbeginn, frühestens jedoch ab dem Monat bewilligt, in dem Sie den Antrag stellen. Reichen Sie Ihren Antrag möglichst vollständig ein, dann kann in der Regel schnell über Ihren Antrag entschieden werden.

    Bearbeitungsdauer

    Bis zu 10 Wochen bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen (kann in dieser Zeit keine abschließende Entscheidung getroffen werden, sind die Ämter gesetzlich zur Zahlung unter Vorbehalt verpflichtet).

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Stemwede

    Die Förderung von Studierenden erfolgt durch das Studentenwerk der Hochschule, an welcher die oder der Studierende immatrikuliert ist.

    Informationen zum Aufstiegs-BAföG (AFBG) erhalten Sie auf der Internetseite www.aufstiegs-bafoeg.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Stemwede

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de