Ausbildungsförderung Bewilligung für Studierende

    BAföG für ein Studium beantragen

    Sie können für Ihr Studium oder Praktikum finanzielle Unterstützung erhalten, wenn Ihre Eltern vergleichsweise wenig verdienen oder Sie bereits elternunabhängig erwerbstätig waren. Diese Unterstützung wird BAföG genannt.

    Beschreibung

    Hinweise für Stemwede

    Eine weiterführende schulische Ausbildung war in früheren Zeiten in aller Regel nur finanziell gut gestellten Personen möglich. Für ein funktionierendes und gedeihliches Gemeinwesen sind möglichst hohe schulische Qualifikationsmöglichkeiten aller Bevölkerungsschichten jedoch unerlässlich.

    Da schulische Ausbildung teuer ist, unterstützt der Staat im Rahmen der Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) heute die Ausbildung der Personen, die allein eine weitere Ausbildung nicht finanzieren können.

    Der Kreis Minden-Lübbecke führt das BAföG im Rahmen der staatlichen Auftragsverwaltung aus.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Minden-Lübbecke

    Adresse

    Hausanschrift

    Portastraße 13

    32423 Minden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 807-0

    Fax: 0571 807-30000

    E-Mail: info@minden-luebbecke.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Immatrikulationsbescheinigung mit dem Aufdruck nach § 9 BAföG im Original oder Bescheinigung der Ausbildungsstätte
    • Kopie des 
      • Personalausweises, 
      • Passes oder 
      • aktuellen Aufenthaltstitels
    • Wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen: Kopie 
      • des Mietvertrages oder 
      • der Meldebescheinigung
    • Wenn Sie nicht familienversichert sind: Kranken- und Pflegeversicherungsnachweis mit Rechtsgrundlage und Beitragshöhe
    • Gegebenenfalls Nachweis über ein eigenes Einkommen im Bewilligungszeitraum, zum Beispiel
      • Lohnabrechnung, Nebenjob, Werksvertrag,
      • Waisenrentenbescheid,
      • Stipendiumsbescheid oder
      • Riester-Renten-Bescheinigung
    • Nachweis über Vermögen oder Schulden zum Tag der Antragstellung, zum Beispiel Kontoauszug 
    • Wenn Sie ein Auto haben:
      • Schätzung des Wertes, beispielsweise Ausdruck von einer Internetseite mit einem vergleichbaren Angebot, und 
      • Kraftfahrzeugschein.
    • Ab dem 5. Fachsemester: Leistungsnachweis von Ihrer Hochschule

    Hinweis: Je nach Fall können weitere Unterlagen nötig sein. Bitte folgen Sie den Hinweisen in den Antragsformularen. Das für Sie zuständige BAföG-Amt wird fehlende Unterlagen nachfordern.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Stemwede

    Förderungsfähig sind Ausbildungen an allgemein- und berufsbildenden Schulen ab Klasse 10 und Kollegs.

    Die Förderung für den Besuch von

    • weiterführenden allgemeinbildenden Schulen,
    • Berufsfachschulen sowie
    • Fach- und Fachoberschulklassen,
    • Abendhaupt- und Abendrealschulen,
    • Berufsaufbauschulen,
    • Abendgymnasien und
    • Kollegs

    setzt dabei voraus, dass die/der Auszubildende nicht bei den Eltern wohnt und die auswärtige Unterbringung auch erforderlich ist, insbesondere weil die besuchte (oder eine andere vergleichbare) Schule von der Wohnung der Eltern aus nicht erreichbar ist.

    Die Höhe der Förderung hängt im Falle der Bedürftigkeit vom Einkommen und Vermögen der Schülerin/des Schülers und - da die Förderung grundsätzlich familienabhängig erfolgt - vom Einkommen der Eltern und der Ehegattin/des Ehegatten oder der eingetragenen Lebenspartnerin/des eingetragenen Lebenspartners ab. Soweit im Gesetz festgelegte Freibeträge überstiegen werden, wird dies auf den jeweiligen Bedarfssatz angerechnet und verringert den Förderungsbetrag entsprechend.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Stemwede

    Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Stemwede

    Antragsunterlagen erhalten Sie im Bürgerservice des Kreises Minden-Lübbecke im Foyer des Kreishauses oder im Amt für Ausbildungsförderung.

    Ferner können Sie die Formulare unter www.bafoeg.de herunterladen.

    Eine Onlinebeantragung ist unter www.bafoeg-digital.de möglich.

    Fristen

    Keine, aber BAföG wird erst ab Ausbildungsbeginn, frühestens jedoch ab dem Monat bewilligt, in dem Sie den Antrag stellen. Reichen Sie Ihren Antrag möglichst vollständig ein, dann kann in der Regel schnell über Ihren Antrag entschieden werden.

    Bearbeitungsdauer

    Bis zu 10 Wochen bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen (kann in dieser Zeit keine abschließende Entscheidung getroffen werden, sind die Ämter gesetzlich zur Zahlung unter Vorbehalt verpflichtet).

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Stemwede

    Die Förderung von Studierenden erfolgt durch das Studentenwerk der Hochschule, an welcher die oder der Studierende immatrikuliert ist.

    Informationen zum Aufstiegs-BAföG (AFBG) erhalten Sie auf der Internetseite www.aufstiegs-bafoeg.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Stemwede

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de