Ausbildungsförderung Bewilligung für Studierende

    BAföG für ein Studium beantragen

    Sie können für Ihr Studium oder Praktikum finanzielle Unterstützung erhalten, wenn Ihre Eltern vergleichsweise wenig verdienen oder Sie bereits elternunabhängig erwerbstätig waren. Diese Unterstützung wird BAföG genannt.

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Was ist BAföG?

    BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungs-Gesetz und wird allgemein benutzt als Synonym für Ausbildungsförderung. Ausbildungsförderung wird gewährt, wenn dem Auszubildenden die für Lebensunterhalt und Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Damit wird dem Einzelnen - selbst wenn die wirtschaftliche Situation seiner Familie dies nicht gestattet - die Ausbildung ermöglicht, für die der sich seinen Interessen und Fähigkeiten entsprechend entschieden hat.

    Die Förderung beschränkt sich nicht auf die Förderung von Hochschul- bzw. Fachhochschulausbildungen. Jeder Schüler,  der eine weiterführende allgemein- oder berufsbildende Schule besucht, hat Anspruch auf Ausbildungsförderung. Ob tatsächlich Leistungen gewährt werden, hängt u.a. von der familiären und wirtschaftlichen Situation des Antragsstellers und seiner Eltern ab. Das BAföG bietet auch die Möglichkeit der Förderung eines Auslandsstudiums.

    Wer kann Ausbildungsförderung bekommen?

    Ausbildungsförderung können Schüler und Schülerinnen folgender Schulformen bekommen:

    • Hauptschule (ab Klasse 10) *
    • Realschule (ab Klasse 10) *
    • Gesamtschule (ab Klasse 10) *
    • Gymnasium (ab Klasse 10) *
    • Berufsgrundschule *
    • Berufsfachschule *
    • Fachoberschule, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt.
    • Berufsfachschulen und Fachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, wenn sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führt.
    • Abendhauptschule
    • Abendrealschule
    • Kolleg
    • Fachschule, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt.
    • Fachhoch- und Hochschule
    • Akademie

    Auszubildende, die ein Haupt-, Real- oder Gesamtschule, ein Gymnasium, eine Berufsgrundschule oder eine Berufsfachschule besuchen, haben nur dann einen Anspruch auf Ausbildungsförderung, wenn  

    • sie nicht bei den Eltern wohnen und von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist, oder
    • sie nicht bei den Eltern wohnen und einen eigenen Haushalt führen und verheiratet sind oder waren, oder
    • sie nicht bei den Eltern wohnen und einen eigenen Haushalt führen und mit mindestens einem Kind zusammenleben.
    Gelten für Studenten der Hochschule Rhein-Waal Besonderheiten?

    Studenten der Hochschule Rhein-Waal können beim Studentenwerk Düsseldorf BAföG beantragen. Dort erhalten Sie weitere Auskünfte:

    Studierendenwerk Düsseldorf

    Amt für Ausbildungsförderung

    Gebäude 21.12, Ebene 01

    Universitätsstr. 1

    40225 Düsseldorf

    Tel. 0211 / 81 13 381 (Bitte nicht während der Öffnungszeiten anrufen!)

    Öffnungszeiten:

    Montags und Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr

    Dienstags 13:00 - 15:00 Uhr

    bafoegamt@stw-d.de

    Über die Internetseite www.studentenwerk-duesseldorf.de erhalten Sie weitere Informationen.

     

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6767baf2d306e5d14eda3a18b6a45e8d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 24.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Mitzubringende Unterlagen Bezeichnung Erforderliche Unterlagen BAföG Es muss ein Antrag mit einem bestimmten Vordruck gestellt werden. Die Anträge gibt es in den Rathäusern der Städte und Gemeinden und bei der BAföG-Stelle der Kreisverwaltung, Zimmer E.185 im Kreishaus an der Nassauerallee in Kleve. Auch online ist eine Antragsstellung möglich! Hierzu verwenden Sie bitte diesen Link, der Sie direkt zum Onlineantrag führt. Auf dieser Internetseite finden sich auch ausführliche Ausfüllhinweise. Die besuchte Schule muss eine Schulbescheinigung nach Vordruck ausfüllen. Es müssen Angaben zu den eigenen Einkommens- und Vermögensverhältnissen und zu denen der Eltern gemacht werden. Hierzu sind folgende Nachweise vorzulegen: Steuerbescheid des Finanzamtes des vorletzten Jahres Leistungsbescheid der Agentur für Arbeit, falls Leistungen bezogen werden Bescheinigung der Krankenkasse, falls Leistungen bezogen werden Rentenmitteilung/Rentenbescheid, falls Leistungen bezogen werden Bei nicht buchführungspflichtigen landwirtschaftlichen Betrieben Bescheinigung des Finanzamtes über die Nichtveranlagung. Einen Antrag auf Ausbildungsförderung stellt man normalerweise bei der BAföG-Stelle der Kreisverwaltung, in deren Bereich die Eltern wohnen. Studenten stellen BAföG-Anträge beim Studentenwerk ihrer Universität/Hochschule. Für Schüler von Abendgymnasien und Kollegs ist die BAföG-Stelle bei der Kreisverwaltung zuständig, in deren Bereich die Ausbildungsstätte liegt.  

    Voraussetzungen

    Studium:

    Sie können BAföG erhalten, wenn 

    • Sie eine Hochschule, eine Akademie oder eine Höhere Fachschule besuchen. Handelt es sich um eine private Ausbildungsstätte, muss diese staatlich anerkannt sein. 
    • Sie in Vollzeit studieren,
    • Sie entweder
      • Deutscher oder Deutsche sind oder 
      • aus dem Ausland kommen und z. B.:
        • ein Daueraufenthaltsrecht oder eine Niederlassungserlaubnis besitzen,
        • Unionsbürger sind und als Arbeitnehmer oder Selbstständige unionsrechtliche freizügigkeitsberechtigt sind bzw. als Kind oder Ehegatte eines solchen Unionsbürgers selbst freizügigkeitsberechtigt sind,
        • eine Bleibeperspektive in Deutschland, zum Beispiel einen Aufenthaltstitel aus familiären, humanitären oder politischen Gründen, inne haben oder
        • sich vor Beginn der Ausbildung bereits 5 Jahre oder länger in Deutschland aufgehalten und haben in dieser Zeit gearbeitet haben.
    • Sie bei Beginn Ihres Studiums jünger sind als
      • 30 Jahre (Bachelorstudium) oder
      • 35 Jahre (Masterstudium)
      • Ausnahmen:
        • Sie haben die Hochschulzugangsberechtigung auf dem 2. Bildungsweg erworben,
        • Sie haben sich an einer Hochschule allein aufgrund der beruflichen Qualifikation eingeschrieben,
        • Sie waren aus persönlichen oder familiären Gründen, insbesondere wegen der ununterbrochenen Erziehung eines Kindes unter 14 Jahren gehindert, den Ausbildungsabschnitt rechtzeitig zu beginnen (und haben dabei nicht mehr als 30 Wochenstunden gearbeitet), oder
        • Sie sind aufgrund einschneidender Veränderungen der persönlichen Verhältnisse bedürftig geworden. Eine nach dem BAföG förderungsfähige Ausbildung konnten Sie deshalb nicht berufsqualifizierend abschließen.

    Praktikum:

    • Sie erhalten BAföG für Ihr Studium und das Praktikum sofern dieses nach den Ausbildungsbestimmungen vorgeschrieben ist und bei Auslandspraktika mindestens 12 Wochen dauert. Bei Auslandsaufenthalten innerhalb der EU ist keine Mindestaufenthaltsdauer notwendig. 

    Hinweis: Da die gesetzliche Regelung sehr vielschichtig ist, sollten Sie frühzeitige mit Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung Kontakt aufnehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie BAföG für Ihr Studium oder Ihre Schulausbildung online beantragen möchten,

    • aktivieren Sie zunächst entweder die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises (eID) oder eröffnen Sie ein De-Mail-Konto. Für beides müssen Sie sich registrieren.
    • Das Verfahren hängt von dem Bundesland ab, in dem Sie Ihr Studium  absolvieren.

    Wenn Sie den Antrag in Papierform stellen möchten, 

    • gehen Sie auf die Internetseite des BAföG und laden Sie die Antrags-Formblätter herunter, die Sie betreffen. Alternativ können Sie die Anträge auch bei Ihrem Studierendenwerk abholen.
    • Wenn Sie nicht wissen, welche Formblätter Sie betreffen, können Sie den Antragsassistenten auf der Internetseite des BAföG benutzen: Sie beantworten einige Fragen und der Assistent teilt Ihnen mit, welche Formblätter Sie einreichen müssen.
    • Sie können die Formblätter am Computer ausfüllen und ausdrucken oder sie ausdrucken und handschriftlich ausfüllen. Der Antrag muss unterschrieben werden.
    • Fügen Sie die notwendigen Nachweise hinzu.
    • Senden Sie die ausgefüllten Antragsformulare direkt an das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung.
    • Das Amt für Ausbildungsförderung prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit. Fehlen Unterlagen, werden diese nachgefordert. Ist der Antrag vollständig, wird er geprüft und die Entscheidung per Bescheid mitgeteilt. 

    Fristen

    Keine, aber BAföG wird erst ab Ausbildungsbeginn, frühestens jedoch ab dem Monat bewilligt, in dem Sie den Antrag stellen. Reichen Sie Ihren Antrag möglichst vollständig ein, dann kann in der Regel schnell über Ihren Antrag entschieden werden.

    Bearbeitungsdauer

    Bis zu 10 Wochen bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen (kann in dieser Zeit keine abschließende Entscheidung getroffen werden, sind die Ämter gesetzlich zur Zahlung unter Vorbehalt verpflichtet).

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Kleve

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de