BAföG für ein Studium beantragen
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Was ist BAföG?
BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungs-Gesetz und wird allgemein benutzt als Synonym für Ausbildungsförderung. Ausbildungsförderung wird gewährt, wenn dem Auszubildenden die für Lebensunterhalt und Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Damit wird dem Einzelnen - selbst wenn die wirtschaftliche Situation seiner Familie dies nicht gestattet - die Ausbildung ermöglicht, für die der sich seinen Interessen und Fähigkeiten entsprechend entschieden hat.
Die Förderung beschränkt sich nicht auf die Förderung von Hochschul- bzw. Fachhochschulausbildungen. Jeder Schüler, der eine weiterführende allgemein- oder berufsbildende Schule besucht, hat Anspruch auf Ausbildungsförderung. Ob tatsächlich Leistungen gewährt werden, hängt u.a. von der familiären und wirtschaftlichen Situation des Antragsstellers und seiner Eltern ab. Das BAföG bietet auch die Möglichkeit der Förderung eines Auslandsstudiums.
Wer kann Ausbildungsförderung bekommen?
Ausbildungsförderung können Schüler und Schülerinnen folgender Schulformen bekommen:
- Hauptschule (ab Klasse 10) *
- Realschule (ab Klasse 10) *
- Gesamtschule (ab Klasse 10) *
- Gymnasium (ab Klasse 10) *
- Berufsgrundschule *
- Berufsfachschule *
- Fachoberschule, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt.
- Berufsfachschulen und Fachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, wenn sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führt.
- Abendhauptschule
- Abendrealschule
- Kolleg
- Fachschule, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt.
- Fachhoch- und Hochschule
- Akademie
Auszubildende, die ein Haupt-, Real- oder Gesamtschule, ein Gymnasium, eine Berufsgrundschule oder eine Berufsfachschule besuchen, haben nur dann einen Anspruch auf Ausbildungsförderung, wenn
- sie nicht bei den Eltern wohnen und von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist, oder
- sie nicht bei den Eltern wohnen und einen eigenen Haushalt führen und verheiratet sind oder waren, oder
- sie nicht bei den Eltern wohnen und einen eigenen Haushalt führen und mit mindestens einem Kind zusammenleben.
Gelten für Studenten der Hochschule Rhein-Waal Besonderheiten?
Studenten der Hochschule Rhein-Waal können beim Studentenwerk Düsseldorf BAföG beantragen. Dort erhalten Sie weitere Auskünfte:
Studierendenwerk Düsseldorf
Amt für Ausbildungsförderung
Gebäude 21.12, Ebene 01
Universitätsstr. 1
40225 Düsseldorf
Tel. 0211 / 81 13 381 (Bitte nicht während der Öffnungszeiten anrufen!)
Öffnungszeiten:
Montags und Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr
Dienstags 13:00 - 15:00 Uhr
bafoegamt@stw-d.de
Über die Internetseite www.studentenwerk-duesseldorf.de erhalten Sie weitere Informationen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kleve
Voraussetzungen
Studium:
Sie können BAföG erhalten, wenn
- Sie eine Hochschule, eine Akademie oder eine Höhere Fachschule besuchen. Handelt es sich um eine private Ausbildungsstätte, muss diese staatlich anerkannt sein.
- Sie in Vollzeit studieren,
- Sie entweder
- Deutscher oder Deutsche sind oder
- aus dem Ausland kommen und z. B.:
- ein Daueraufenthaltsrecht oder eine Niederlassungserlaubnis besitzen,
- Unionsbürger sind und als Arbeitnehmer oder Selbstständige unionsrechtliche freizügigkeitsberechtigt sind bzw. als Kind oder Ehegatte eines solchen Unionsbürgers selbst freizügigkeitsberechtigt sind,
- eine Bleibeperspektive in Deutschland, zum Beispiel einen Aufenthaltstitel aus familiären, humanitären oder politischen Gründen, inne haben oder
- sich vor Beginn der Ausbildung bereits 5 Jahre oder länger in Deutschland aufgehalten und haben in dieser Zeit gearbeitet haben.
- Sie bei Beginn Ihres Studiums jünger sind als
- 30 Jahre (Bachelorstudium) oder
- 35 Jahre (Masterstudium)
- Ausnahmen:
- Sie haben die Hochschulzugangsberechtigung auf dem 2. Bildungsweg erworben,
- Sie haben sich an einer Hochschule allein aufgrund der beruflichen Qualifikation eingeschrieben,
- Sie waren aus persönlichen oder familiären Gründen, insbesondere wegen der ununterbrochenen Erziehung eines Kindes unter 14 Jahren gehindert, den Ausbildungsabschnitt rechtzeitig zu beginnen (und haben dabei nicht mehr als 30 Wochenstunden gearbeitet), oder
- Sie sind aufgrund einschneidender Veränderungen der persönlichen Verhältnisse bedürftig geworden. Eine nach dem BAföG förderungsfähige Ausbildung konnten Sie deshalb nicht berufsqualifizierend abschließen.
Praktikum:
- Sie erhalten BAföG für Ihr Studium und das Praktikum sofern dieses nach den Ausbildungsbestimmungen vorgeschrieben ist und bei Auslandspraktika mindestens 12 Wochen dauert. Bei Auslandsaufenthalten innerhalb der EU ist keine Mindestaufenthaltsdauer notwendig.
Hinweis: Da die gesetzliche Regelung sehr vielschichtig ist, sollten Sie frühzeitige mit Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung Kontakt aufnehmen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie BAföG für Ihr Studium oder Ihre Schulausbildung online beantragen möchten,
- aktivieren Sie zunächst entweder die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises (eID) oder eröffnen Sie ein De-Mail-Konto. Für beides müssen Sie sich registrieren.
- Das Verfahren hängt von dem Bundesland ab, in dem Sie Ihr Studium absolvieren.
Wenn Sie den Antrag in Papierform stellen möchten,
- gehen Sie auf die Internetseite des BAföG und laden Sie die Antrags-Formblätter herunter, die Sie betreffen. Alternativ können Sie die Anträge auch bei Ihrem Studierendenwerk abholen.
- Wenn Sie nicht wissen, welche Formblätter Sie betreffen, können Sie den Antragsassistenten auf der Internetseite des BAföG benutzen: Sie beantworten einige Fragen und der Assistent teilt Ihnen mit, welche Formblätter Sie einreichen müssen.
- Sie können die Formblätter am Computer ausfüllen und ausdrucken oder sie ausdrucken und handschriftlich ausfüllen. Der Antrag muss unterschrieben werden.
- Fügen Sie die notwendigen Nachweise hinzu.
- Senden Sie die ausgefüllten Antragsformulare direkt an das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung.
- Das Amt für Ausbildungsförderung prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit. Fehlen Unterlagen, werden diese nachgefordert. Ist der Antrag vollständig, wird er geprüft und die Entscheidung per Bescheid mitgeteilt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.07.2021
Stichwörter
Hinweise für Kleve