Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Veterinärmedizinisch-technische(r) Assistentin / -assistent Erteilung

    Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Veterinärmedizinisch-technische(r) Assistentin / -assistent Erteilung

    Hinweise für Leverkusen

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Die Tätigkeit in Gesundheitsberufen ist in Deutschland reglementiert. Damit Sie in Deutschland in diesem Berufsfeld arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung führen und in dem Beruf arbeiten.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 30.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Medizinischer Dienst - Fachbereich 53

    Adresse

    Hausanschrift

    Paracelsusstraße 19

    51375 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-5301

    Fax: 0214 406-5302

    E-Mail: 53@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    • Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
    • Beglaubigte Kopie des Zeugnisses, zur Bestätigung, die durch das jeweilige Gesetz vorgeschriebene Ausbildungszeit abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden zu haben
    • Straf- und berufsrechtliche Erklärung
    • (polizeiliches) Führungszeugnis (Belegart O)
      Hierbei handelt es sich um die Bestätigung, sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht zu haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt (muss nicht mitgebracht, sondern nur bei der Stadtverwaltung beantragt werden)
    • Ärztliche Bescheinigung, nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet zu sein
    • Bestätigung, über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache zu verfügen (Zertifikat über den Erwerb von Sprachkenntnissen mindestens der Stufe B2 sowie - falls vorhanden - Fotokopien der letzten Arbeitszeugnisse)
    Rettungsassistent/-in
    • einen Nachweis über die abgeleistete praktische Tätigkeit
    • Einen Nachweis über die Einsätze auf RTW/NAW, RTH, NEF, sowie die Einsätze auf dem KTW
    Masseur/-in und med. Bademeister/-in
    • Nachweis über das Ableisten der praktischen Tätigkeit (6-monatiges Praktikum) gemäß § 7 MPhG
    • entsprechende Anerkennung der Praxis durch die Bezirksregierung

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Die Tätigkeit ist vor Beginn anzuzeigen. Zudem ist das Ende der Tätigkeit unverzüglich anzuzeigen.

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de